20.02.2019 - Willingen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 gelten seit dem Jahr 2010 und kümmern sich um die Ermittlung der Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten gegen Absturz bei der Bereitstellung und Benutzung von nicht für das Heben von Personen vorgesehenen Arbeitsmitteln. Dabei steht der Turmdrehkran im Mittelpunkt, der unter Einhaltung gewisser Maßnahmen oftmals zum ausnahmsweisen Heben von Personen verwendet wird. Trotz festgeschriebener Regeln kam es leider immer wieder zu bedau-ernswerten, weil oftmals tödlichen Unfällen. Derzeit findet eine Überarbeitung und Optimierung mit Hilfe der BG Bau Hauptabteilung Prävention und dem DGUV Fachbe-reich Bauwesen, Sachgebiet Hochbau statt. Im Vortrag wird der aktuelle Stand der Vor-schriften und der damit einhergehende verbesserte Schutz der Beschäftigten erläutert.
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