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VDBUM 2018: Bestimmungen für die Sicherheit auf der Straßenbaustelle

22.02.2018 - Willingen. Sowohl in der Vergangenheit als auch jetzt wurde und wird immer wieder darüber diskutiert, welche Abstände auf Straßenbaustellen zwischen Arbeits- und Verkehrsbereich einzuhalten sind, damit den Beschäftigten in den Bauphasen, in welchen sie unmittelbar neben dem fließenden Verkehr arbeiten, sichere Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.

Die RSA95 regeln die verkehrliche Sicherung von Arbeitsstellen und entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, welche die Arbeiten an den Arbeitsstellen durchführen, gehören nicht zum Regelungsumfang der RSA.

Die Maßnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind im Arbeitsschutzrecht geregelt. Insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die Baustellenverordnung beschreiben seit langem die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz bei derartigen Bauprojekten, ohne allerdings konkrete Einzelmaße vorzuschreiben. Vielmehr mussten und müssen die erforderlichen Maße in jedem Einzelfall im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.

Vor diesem Hintergrund wurde die ASR A5.2 erarbeitet, vom Ausschuss für Arbeitsstätten (AStA) beschlossen und als Entwurf zur Information der breiten Fachöffentlichkeit im April 2014 auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht.

Ziel der ASR A5.2 ist unter anderem, den am Straßenbau Beteiligten konkrete Zahlen für die erforderlichen Platzbedarfe für Arbeitsplätze, Verkehrswege, Sicherheitsabstände und technische Schutzmaßnahmen an die Hand zu geben und hierdurch für alle Beteiligten Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen. Hierdurch wird insbesondere die Planung von Straßenbaustellen erleichtert. Durch das Berücksichtigen dieser Platzbedarfe bereits in der Planung können verkehrsentlastende Maßnahmen rechtzeitig eingeplant und ausgeschrieben werden. Hierdurch kann proaktiv zur Stauvermeidung beigetragen werden.

Bis die ASR A5.2 offiziell im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht wird, wird von der BG BAU empfohlen, sie bereits jetzt als Stand der Technik bei der Planung, Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Durchführung von Straßenbaumaßnahmen heranzuziehen, um die Forderungen nach einer Gefährdungsbeurteilung aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und der Baustellenverordnung für den Spezialfall Straßenbaustelle zu erfüllen. Hierdurch ergibt sich Planungs- und Rechtsicherheit für alle Beteiligten.

Diesen Vorteil haben bereits jetzt viele Baulastträger und Verkehrsbehörden erkannt und setzen ihn erfolgreich in der Praxis um. 

Referent: Dipl.-Ing. Horst Leisering, Leiter des Sachgebiets Tiefbau im Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) c/o BG BAU – Prävention

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