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50. Unternehmen nach RAL-Gütezeichen „Abbrucharbeiten“ zertifiziert


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Geschrieben
Mit der SIS Scholz GmbH aus Neukirchen in Sachsen wurde dem fünfzigsten Abbruchunternehmen Deutschlands das RAL-Gütezeichen 509 ?Abbrucharbeiten" verliehen. Die Zertifizierung erfolgte in den Güteklassen ?AB / Betonbohren und ?sägen" sowie ?AK / Abbruch in kontaminierten Bereichen". Für die Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. ist damit laut eigener Aussage ein bedeutender Meilenstein in Sachen Qualitätssicherung erreicht, auf welchen lange und intensiv hingearbeitet wurde.

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Auszeichnung des 50. Fachbetriebes mit dem RAL-Gütezeichen 509 ?Abbrucharbeiten" durch
den Vorsitzenden der Gütegemeinschaft Frank Sauermilch (r.) an Herrn Mario Scholz, Inhaber
und Geschäftsführer der SIS Scholz GmbH


Die persönliche Überreichung der 50. Urkunde ließ sich der Vorsitzende der Gütegemeinschaft, Frank Sauermilch, nicht nehmen und gratulierte dem neuen zertifizierten Betrieb herzlich. Besonders hob Sauermilch hervor, dass die Zertifizierung u.a. in der Klasse ?AB/Betonbohren und ?sägen" erfolgte, einer Klasse die erst vor Kurzem in den Prüfkatalog aufgenommen worden war. ?Hierdurch wird die offensichtlich wachsende Bedeutung des RAL-Gütezeichens 509 ?Abbrucharbeiten" auch für die zahlreichen bundesweiten Betonbohr- und ?sägebetriebe unterstrichen, einer Zielgruppe die sich in der Vergangenheit eher auf brancheninterne, nischenspezifische Qualitätsmerkmale zurückzog".

Bundesweit verfügen jetzt 50 Abbruchfirmen über eine Zertifizierung, welche sie deutlich von anderen Fachbetrieben abhebt. Weitere Zertifizierungen stehen an. Unternehmen können das Gütezeichen in mittlerweile sieben unterschiedlichen Güteklassen beantragen: In den ?Hochbau-Abbruch" Klassen 1 bis 3 (HA1, HA 2 und HA3), ?Abbruch im Bestand" (AB), ?Abbruch in kontaminierten Bereichen" (AK), ?AB/Betonbohren und ?sägen" sowie der Güteklasse ?HA3/Abbruchsprengen".

?Das Gütezeichen zeigt Auftraggebern eindeutig, dass unsere Leistungen hohen festgelegten Qualitätskriterien entsprechen", sagt Mario Scholz, Geschäftsführer der SIS Scholz GmbH. ?Für uns ist das ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Ein weiterer Pluspunkt ist die jährliche Prüfung durch die Gütegemeinschaft. Damit sind wir aufgefordert, unsere Mitarbeiter und unsere Technik auf den neuesten Stand zu bringen. Das schützt zum Beispiel unsere Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und es entstehen keine hohen Ausfallkosten."

?Allen Firmen, die in der Abbruchbranche tätig sind, steht die Zertifizierung mit dem RAL-Gütezeichen offen" erklärt der Gütegemeinschafts-Vorsitzende Sauermilch. ?Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um das Gütezeichen als entscheidendes Ausschlusskriterium bei der Vertragsvergabe weiter zu etablieren."

Bei vielen privaten Auftraggebern ist es bereits ausschlaggebend, denn es hilft professionelle und zuverlässige Unternehmen leicht von anderen Anbietern zu unterscheiden. ?Auch bei öffentlichen Auftraggebern ist über die letzten zwei Jahre eine zunehmende Akzeptanz festzustellen. Immer mehr Ausschreibungen legen das RAL-Gütezeichen als Zulassungskriterium fest", so Sauermilch weiter.

Die Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e. V. hatte das RAL-Gütezeichen im Jahre 2005 eingeführt. Es ist vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. anerkannt und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen, somit also geschützt.

Ziel des Gütezeichens ist es, Auftraggebern und Planern ein bundesweit flächendeckendes Netz an qualifizierten Abbruchfirmen anbieten zu können, die nach festgelegten Standards geprüft wurden. Kriterien für die Verleihung des Gütezeichens sind besondere Qualifikationen des Personals, die Verwendung bestimmter Technik, die Planung und Durchführung von Arbeiten nach bestimmten Maßgaben, aber auch ein stets ausreichender Versicherungsschutz, z.B. mit Ausschluss der sog. Radiusklausel. Dies bietet gerade Auftraggebern erhöhte Sicherheit.

Haben die Unternehmen das Gütezeichen erhalten, müssen sie sich einmal jährlich einer Überprüfung durch unabhängige Fremdüberwacher unterziehen. Ausschließlich von der RAL-Gütegemeinschaft bestellte, qualifizierte und erfahrene Fremdüberwacher prüfen die Einhaltung der Kriterien. Die Fremdüberwacher selbst werden durch die RAL-Gütegemeinschaft regelmäßig geschult und weiterqualifiziert. Auch dies unterstreicht die Qualitätsanforderungen des RAL-Gütezeichens. Die Entscheidungshoheit der Gütezeichenvergabe besitzt aber ausschließlich die RAL-Gütegemeinschaft.

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weitere Informationen: www.ral-abbruch.de

(Fotos: Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V.)

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