Hitachi Zx 870 LC-3 1.666 Geschrieben 24. Mai 2024 Geschrieben 24. Mai 2024 und dann wie schon geschrieben für das ganze Gespann eine Einzel Betriebs Erlaubnis inklusive TÜV Gutachten. Auch bei 20 Km/h muss das abgenommen sein. Dazu gab es Hier mal einen Interessanten Artikel Zitieren
Aka 1.794 Geschrieben 24. Mai 2024 Geschrieben 24. Mai 2024 ...und auch ohne Anhänger... sind Betriebserlaubnis (erteilt von der Zulassungsstelle) und entsprechende Ausnahmegenehmigungen ggf. §70 StVZO und § 29 StVO z.B. wegen der Sichtfeldeinschränkung erforderlich. Zitieren
RH6Fahrer 1.141 Geschrieben 24. Mai 2024 Geschrieben 24. Mai 2024 Der Anhänger benötigt auch eine Zulassung. Sagt zumindest die Rennleitung. Zitieren
Schachtmeister 839 Geschrieben 25. Mai 2024 Geschrieben 25. Mai 2024 Sobald ein Anhänger an einer Arbeitsmaschine angehängt werden soll und eine zugelassene Anhängevorrichtung an der Maschine verbaut ist, muss sie mit einem Nummernschild versehen werden um sich im öffentlichen Verkehr bewegen zu dürfen. Allerdings sind an Schweizer Fahrzeugen meistens die sogenannten NATO Kupplung verbaut. Die sind in Deutschland im öffentlichen Verkehr nicht zulässig. Zitieren
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