Ländlebewohner 0 Geschrieben 23. April Geschrieben 23. April Wer muss/darf die monatlichen BS-Eigenkontrollen im Wohnbau (Wohnanlage mit vorgeschriebener BMA Teilschutz/Brandabschnittsschutz) durchführen. Können das auch ein Eigentümer, welche eine entsprechende Einschulung an der Brandmeldeanlage bekommen haben, durchführen oder braucht es dazu Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzwarte? Zitieren
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