Ländlebewohner 0 Geschrieben 23. April Share Geschrieben 23. April Wer muss/darf die monatlichen BS-Eigenkontrollen im Wohnbau (Wohnanlage mit vorgeschriebener BMA Teilschutz/Brandabschnittsschutz) durchführen. Können das auch ein Eigentümer, welche eine entsprechende Einschulung an der Brandmeldeanlage bekommen haben, durchführen oder braucht es dazu Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzwarte? Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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