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Geschrieben

Hallo liebe Gemeinde.

Wie oben beschrieben, benötige ich für einen Radlader der Marke Atlas Modell AR61a eine Kopie der Allgemeinen Betriebserlaubnis. 

Der TÜV konnte mir leider nicht weiter helfen und dies wäre der erste Schritt um mit dem Radlader legal auf öffentlichen Straßen unterwegs zu sein.

 

Wäre toll wenn jemand helfen könnte, Grüße aus dem Nienburger Raum, Lars.

meine email: Lars_contact@yahoo.de

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Geschrieben

Normalerweise ist die Ausstellung einer Zweitausfertigung der ABE beim Hersteller möglich.
Bitte beachte das die Anfrage oft nur über Vertriebspartner möglich ist. Ist zumindest bei Kramer so, da habe ich das Spiel erst letzte Woche durch gemacht für meinen 312 LE…

Hierfür wird jedoch eine Verlusterklärung benötigt (fast wie eine Eidesstattliche).
Mit dieser kann der Hersteller dann wiederum den Verkehrsbehörden den Verlust mitteilen und eine neue ABE für deine Fahrgestellnummer ausstellen.

Liebe Grüße


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Geschrieben

Hallo Emil. 

ich arbeite in einem Mercedes Autohaus. Der dort, vom TÜV Angestellte Aussendienstler wollte mir gerne eine Zweitschrift der ABE ausdrucken. Leider ist das Gerät wohl nicht mehr in der Datenbank zu finden. Dachte, dass der Weg hier etwas geschmeidiger laufen könnte. Falls nicht werde, ich wohl diesen "steinigen" Weg gehen müssen. Witzig war auch der Spruch des TÜV´s : mach doch´n 6 km/h Schild dran :-)))

Vielleicht hat ja noch jemand etwas passendes zu Hause liegen. 

Gruss Lars

  • 3 weeks later...
Geschrieben
Hallo Emil. 
ich arbeite in einem Mercedes Autohaus. Der dort, vom TÜV Angestellte Aussendienstler wollte mir gerne eine Zweitschrift der ABE ausdrucken. Leider ist das Gerät wohl nicht mehr in der Datenbank zu finden. Dachte, dass der Weg hier etwas geschmeidiger laufen könnte. Falls nicht werde, ich wohl diesen "steinigen" Weg gehen müssen. Witzig war auch der Spruch des TÜV´s : mach doch´n 6 km/h Schild dran :-)))
Vielleicht hat ja noch jemand etwas passendes zu Hause liegen. 
Gruss Lars

Hallo Lars, So einfach wie der TÜV Angestellte das meint, mit den 6km/h, ist es meines Wissens ohne Gewähr nicht, da das Gerät dann ja auch mit maximal 6km/h wieder abgenommen sein muss, was in der EBE oder ABE festgehalten ist.

Solltest du diesen Weg trotzdem in Erwägung ziehen würde ich mal bei der Zulassungsstelle oder einer anderen offiziellen Stelle nachfragen.


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Geschrieben

Moin,

evtl. kann ich dir helfen...;-)

Gruss

Marcus

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