Vwgolfcabrio 0 Geschrieben 14. Januar 2024 Geschrieben 14. Januar 2024 (bearbeitet) Kann mir jemand erklären worin der Unterschied zwischen der Gegenseitige Höhenlage und Überhöhungsdifferenz liegt? Im MKS-8 Messschrieb werden beide Werte aufgezeichnet. Danke bearbeitet 14. Januar 2024 von Vwgolfcabrio Zitieren
Marr 1 Geschrieben 15. Januar 2024 Geschrieben 15. Januar 2024 Gegenseitige Höhenlage wird als Instandhaltungsrichtwert Gefahrengrenzwert angegeben. Überhöhungsdifferenz = Überhöhungsfehlbetrag abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit (uf) Zitieren
Vwgolfcabrio 0 Geschrieben 17. Januar 2024 Autor Geschrieben 17. Januar 2024 On 15.1.2024 at 19:35, Marr schrieb: Gegenseitige Höhenlage wird als Instandhaltungsrichtwert Gefahrengrenzwert angegeben. Überhöhungsdifferenz = Überhöhungsfehlbetrag abhängig von der Entwurfsgeschwindigkeit (uf) Die Grenzwerte sind bei allen Geschwindigkeiten 7mm? Gibt es keine genaue Definition? Als Gegenseitige Höhenlage verstehe ich die Überhöhung der linken zur rechten Schiene? Was ist jetzt die Überhöhungsdifferenz? Zitieren
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