MichaelSt 0 Geschrieben 4. Januar 2024 Geschrieben 4. Januar 2024 Ich möchte ein Fertighaus in Holzständerbauweise als Effizienzhaus 40 schlüsselfertig errichten lassen. Der Fertighaushersteller bietet das Haus ab Oberkante Bodenplatte an. Ich habe einen Vertrag, in dem die Bodenplatte wie folgt beschrieben ist: 7. Bodenplatte 7.1 Außenfundamente Die Außenfundamente für die Bodenplatte werden als umlaufende Frostschürze bis zu B0 am tief unter Gelinde in 40 cm Breite aus Beton der Güte C 20/25 in Erde hergestellt. 7.2 Bodenplatte Die Bodenplatts wird aus Beton der Güte C 20/25 in 20 cm Starke hergestellt. Die Bodenplatte erhalt eine Bewehrung bestehend aus 2 Lagen Betonstahlmatten Q 188 A. Alternativ wird die Bodenplatte aus Stahlfaserbeton hergestellt. Für die Ebenheitstoleranz ist DIN 18202 maßgebend. Unterhalb der Bodenplatte wird eine Schutzfolie verlegt. Zudem wird eine lastabtragende Perimeterdämmung in 120 mm Stärke und WLG 040 unterhalb der Bodenplatte verlegt. 7.3 Fundamenterder In den Außenfundamenten wird ein verzinkter Bandstahl auf Erdspießen verlegt. Eine Edelstahlanschlussfahne wird an benötigter Stelle aus der Bodenplatte herausgeführt. Uber den Einbau des Fundamenterders wird eine Fotodokumentation erstellt. Diese wird dem Bauherren zur Verfügung gestellt. Nach aktueller Norm ist für den Fundamenterder von einer Elektrofachkraft eine Widerstands-Messung vor dem Betonieren durchzufuhren. Dies ist vom Bauherren rechtzeilig in seinem Auftrag zu veranlassen, Sollte dies nicht rechtzeitig geschehen, werden die Außenfundamente betoniert und der Bauherr hat eine nachträgliche Widerstands-Messung durch eine Elektrofachkraft vornehmen zu lassen. Dieser Beschreibung habe ich wie folgt widersprochen: Ich habe ich festgestellt, dass mit der angegebenen Spezifikation die Vorgaben für ein KFW-40 Effizienzhaus so nicht zu erreichen sind. Hier wird ein U-Wert von >= 0,19 W/(m²·K) angegeben. Dafür ist z.B. eine XPS-Isolierung von ca. 16 cm der Wärmeleitgruppe 032 (0,032 W/(m·K)) oder ähnlich erforderlich. Die Angaben zum Aufbau der Bodenplatte waren etwas dürftig. Ich gehe einmal davon aus, dass eine Sauberkeitsschicht unter der Isolierung vorgesehen war. In der Regel wird für die Bodenplatte ein nur geringfügiger teurerer WU-Beton benutzt, anstatt des von Ihnen benutzen C20/25. Daraufhin habe ich folgende Antwort erhalten: Die Häuser inkl. der Bodenplatten entsprechen dem KFW 40 Standard. Eine Ausnahme gibt es unserer Kenntnis nach nur bei Sprossenfenstern, da sich diese negativ auf den gesamten Energieeinsparnachweis auswirken und dann stärkere oder bessere Dämmungen erforderlich werden. Hier einmal ein Ausschnitt aus einem Energieeinsparnachweis für einen KfW 40 Bungalow mit vergleichbarer Größe bezogen auf die Bodenplatte. (siehe Bild im Anhang) Der Leistungsumfang der Bodenplatte mit einer 120 mm starken Perimeterdämmung unter der Bodenplatte ist auf den KFW 40 Standard für das Projekt abgestimmt. Für die Bodenplatte ist kein WU-Beton erforderlich, da die Bodenplatte auf der Oberseite mit einer Abdichtung versehen wird. Der Lastfall „drückendes Wasser“ oder „aufstauendes Sickerwasser“ kommt bei einer Bodenplatte nicht vor. Gem. Statik reicht ein Beton der Güte C 20/25 für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit aus. Bedingt durch die Einhaltung der Vorgaben an den Wärmeschutz und die Statik ist keine Anpassung des Auftrags der Bodenplatte erforderlich. Wenn Sie das gewünschte Haus so realisieren möchten, ist auch kein Rücktritt vom Auftrag der Bodenplatte nötig. Jetzt meine Frage: Kann mir jemand im Forum mitteilen, ob die angegebene Isolierung ausreicht und man tatsächlich auf WU-Beton verzichten kann? Bei meinen Recherchen wurde immer WU-Beton verwendet. Die Isolierung unter der Bodenplatte war auch etwas dicker, um den geforderten U-Wert zu erreichen. Vielen Dank im Voraus. Zitieren
SirDigger 2.266 Geschrieben 4. Januar 2024 Geschrieben 4. Januar 2024 7.1 die Fundamente/frostschürze müssen von außen mit einer Dämmung abgestellt werden 7.2 Q188 A hat an sich kaum noch wer auf Lager nur Q231 und das ist schon eine "Angstmatte" die 120mm Perimeterdämmung ist an sich ok, wobei Ich da mittlerweile ein Fan von Schaumglaschotter bin, man spart sich den Schotter als kapilarbrechende schicht und das erhöhte Planum für die Perimeterdämmung Problem beim EFH bau Minderfacht weil <75m3 7.3 Fundamenterder.... 1001 und eine Auslegungsmöglichkeit, wenn muss die Bewehrung mit angebunden werden, Fundementerder ausschließlich in den Fundementen reichen meistens nicht aus bei der Widerstandsmessung .. rate warum du die beauftragen musst, man hat dir nicht zugeischert das die Werte erreicht werden.. Die Abdichtung der Bodenplatte von oben ist bautechnisch gesehen fürn , außer die befestigen dein Haus mit Siemens Lufthaken.. nur WU kommt nicht nur auf die Betongüte an, sondern auch auf die Rissbreitenbeschränkung, und da bist mit Q188A weit von entfernt. 1 Zitieren
MichaelSt 0 Geschrieben 4. Januar 2024 Autor Geschrieben 4. Januar 2024 Danke für die Antwort. Ich denke auch, dass zwischen Sauberkeitsschicht und XPS-Dämmung eine PE-Folie für die Isolierung gehört. Oberhalb der Bodenplatte erscheint mir das auch nicht mehr so sinnvoll. Und ja, merkwürdig, dass ich mich um die Messung bezüglich des Fundamenterder kümmern muss. Bin aber insgesamt nicht sicher, wie ich mich verhalten soll. Insbesondere bezüglich der Dämmung und Isolierung. Die Perimeterdämmung ist auch nicht näher spezifiziert (XPS oder EPS). Vielleicht hat ja noch jemand einen Plan, was ich den Auftrag vergeben könnte und dabei auf der sicheren Seite bin. Hatte schon mal ein Haus mit Wasserschaden... Zitieren
Daniel954 695 Geschrieben 4. Januar 2024 Geschrieben 4. Januar 2024 Wenn die Bodenplatte, gerechnet, einen Wärmedurchgangskoeffizient von 0,178 W / m² x K aufweist, gefordert von dir sind aber 0,19 W / m² x K, so wurden die Forderungen doch erfüllt. Da die Berechnung nach EN 12831 Verfahren B (also Rechnerisch) für den Nachweis des KfW 40 Standards erfolgen muss, müsstest du dazu die zugehörigen Berechnungen + Ergebnisse auch bekommen. Ansonsten nimmst du deine Baupläne und gehst damit zu einem Planungsbüro, welches eine Heizlastberechnung nach EN 12831 Verfahren B anfertigen kann. (Muss für den Energienachweis eh angefertigt werden, zumindest sobald man Förderungen beantragt). Spätestens dann sollte Klarheit herrschen, zumindest was den KfW 40 Standard betrifft. Kleiner Tipp: Nasse Dämmung ist keine Dämmung. --> Deutlich wichtiger ist also der Nässeschutz für die Dämmung. Trockene Dämmung --> trockene Bodenplatte. Zitieren
RH6Fahrer 1.111 Geschrieben 4. Januar 2024 Geschrieben 4. Januar 2024 Wir haben in dem letzten 15 Jahren bei keinem Fertighaus noch betonierte Frostschürzen gesehen. Das wurde alles mit Frostschutz 0/32 gemacht. Darauf Splitt 2/5 und dann kam immer die Dämmung. 1 Zitieren
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