nrgttobias 1 Geschrieben 17. Dezember 2023 Geschrieben 17. Dezember 2023 Hallo Bauforum 24 Mitglieder. Ich bin aktuell auf der Suche nach einem Anhänger für meinen A918 compact. Ich habe immer mehr Anbauwerkzeuge und hätte auf den Baustellen am liebsten immer alles dabei. Auch zu den Anbauwerkzeugen Geräte wie Stampfer, Rüttler, Ketten, Laser, Schachtgehänge, Stielwerkzeuge... wären immer mit dabei. Deshalb wende ich mich an euch Spezialisten und hoffe auf die Notwendige Info. Der Bagger als selbsfahrende Arbeitsmaschine darf grundsätzlich einen Anhänger zum Transport seiner Anbaugeräte mitführen. (Ähnlich Mähdrescher mit Schneidwerkswagen) Nun einige Fragen die ich mir stelle: Ich habe eine neue Ringfeder- Automatikkupplung im Lager. Kann ich die fachgerecht anbauen lassen und vom TÜV abnehmen lassen? Wie eine Art Einzelabnahme? Ein neues Abstützschild bei Liebherr zu kaufen wird denk ich keine Option sein. Bremse würde ich auf Auflaufgebremste Version die in der Landwirtschaft verwendet wird zurückgreifen. So wie es scheint muss weder der Anhänger noch der Bagger zugelassen sein. (20km/h) Wie trägt man den Anhänger ein? Wo steht nachher dass mein Gespann so ok ist? Eventuell ein Gutachten? Danke euch vorab, nachfolgend noch zwei/ drei Bilder von meinem schweizer Taschenmesser:) 1 Zitieren
RH6Fahrer 1.083 Geschrieben 17. Dezember 2023 Geschrieben 17. Dezember 2023 Ich habe mich einmal mit dem Thema beschäftigt. Allerdings einen kleinen Anhänger an die Asphaltwalze zu hängen. Die Rennleitung sagt, dass dies kein Problem sei. Aber der Anhänger muss zugelassen sein. Zitieren
nrgttobias 1 Geschrieben 18. Dezember 2023 Autor Geschrieben 18. Dezember 2023 Danke mal, das heißt ein PKW Anhänger zum Beispiel so wie sie meinen. Wenn ich aber einen 25kmh auflaufgebremsten Landwirtschaftlichen Anhänger benutze denke ich kann dieser garnicht angemeldet werden? In der Landwirtschaft sind diese meist auf das Zugfahrzeug mit Folgekennzeichen verwendet. Müsste ich mal anfragen bei deiner sogenannten Rennleitung:) Zitieren
RH6Fahrer 1.083 Geschrieben 18. Dezember 2023 Geschrieben 18. Dezember 2023 Damals hieß es, egal welcher Anhänger, er muss eine Zulassung haben. Du kannst auch deinen auflaufgebremsten Anhänger zulassen. Wird halt schwierig, wenn das Teil schon uralt ist und keine Papiereehr dafür zu bekommen sind. Dann geht es aber über Umwege auch. Einzelgutachten beim TÜV................. Zitieren
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