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Geschrieben (bearbeitet)
Hallo und guten Tag,

folgende Situation Ein Bauamt einer Kreisverwaltung führt eine Kosten- und leistungsrechnung ein. Dabei wird auch ein klares Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnis zwischen der Kreisverwaltung und dem Leistung erbringenden "Betrieb" erwünscht.

Gleichzeitig sollen aber die Kreisstraßen selbst (mit ihrem gesamten Wert) und die Verantwortung auf den "Betrieb", der als Eigenbetrieb geführt, also rechtlich eigentlich unselbständig ist, übertragen werden.

Mal davon abgesehen, dass das eine starke Vermischung von Auftraggeber-/Auftragnehmer Eigenschaften ist, meine konkrete Frage:

Wer weiß etwas über die rechtliche Lage? Kann das Kreisparlament (das ist in diesem Fall der eigentliche Baulastträger) diese Verantwortung auf einen Eigenbetrieb überführen?

Nach meinem Wissen muss der Baulastträger/Eigentümer das Kreisparlament sein. Ich kann es aber nirgendwo nachlesen bzw. ich finde dazu einfach nichts.

Vielen Dank für ein hilfreiche Antwort.

Bernd Klein bearbeitet von Bernd.Klein

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Geschrieben
Wer weiß etwas über die rechtliche Lage? Kann das Kreisparlament (das ist in diesem Fall der eigentliche Baulastträger) diese Verantwortung auf einen Eigenbetrieb überführen?


Uff, keine einfache Frage!

Bin zwar kein Verwaltungsfachmann oder Baujurist, aber nach meinen Informationen funktioniert das. Und diese Umstrukturierung wird bereits bundesweit praktiziert.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Überführung der Baulast in einen Eigenbetrieb sind die Landkreisordung, Gemeindeordnung, Verordnung über Eigenbetriebe der Gemeinden und die Eigenbetriebssatzungen der Kreisstraßenmeistereien des jeweiligen Bundeslandes.

Mit dieser Baulastträgerverlagerung erhält der Eigenbetrieb seitens des Kreises eine Nutzungsaufwandentschädigung und soll dafür die verkehrssichere Nutzungsmöglichkeit der Kreisstraßen sicherstellen. Hierzu zählen auch die Planungsleistungen, die für den Baulastträger der Kreisstrassen bisher kostenfrei erbracht wurden, sofern nicht durch freie Ingenieure erbracht. Diese werden künftig gegenüber dem Eigenbetrieb vergütet.

Mit Hilfe der Kosten-Leistungsrechnung sollen diese Nutzungsaufwandsentschädigungen in die Kreisstraßen effizienter reinvestiert werden. Dazu zählt auch, dass man künftig bspw. die Geräteausstattung der Straßenmeistereien den regionalen und topografischen Erfordernissen anpasst. Weiterhin will man hierdurch nicht mehr nur in Einjahreshaushalten zu denken, sondern in mehrjährigen Haushalten. Insgesamt verspricht man sich durch diese Maßnahmen eine Verbesserung der Qualität der Kreisstraßen.

Wir werden sehen, ob diese Rechnung aufgeht. shades.gif

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