atlas-spezi 129 Geschrieben 25. Oktober 2023 Share Geschrieben 25. Oktober 2023 Moin habt Ihr mitbekommen was schon wiedermal hier tolles geplant wird ? Es soll künftig eine neue Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen geben, bei der wohl jede Maschine einzeln versichert werden soll, also nicht mehr wie bisher über die Betriebshaftpflicht. Man kann jetzt schon lesen, daß es dann wohl sehr teuer werden wird....aber egal...wir hams ja in Deutschland... Ich weiss nicht ob ich hier einen Link einstellen darf...ansonsten einfach mal nach Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen suchen.... MfG Atlas-Spezi 3 Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Rookie 672 Geschrieben 25. Oktober 2023 Share Geschrieben 25. Oktober 2023 Für uns Vermieter ist es ja völlig normal das Maschinen HaftpflichtKaskoversichert sind. Das alles ist sehr teuer und natürlich in den Mietzins eingepreist. Ich denke jetzt soll halt noch der Rahm von allen anderen abgeschöpft werden ? Wie ist das den bei euch Unternehmern/Hoch-Tiefbau/ und alle andere Gewerke die Maschinen einsetzten ? Da gibt es dann wohl die große Betriebshaftpflicht die das mindeste abdeckt und je nach Beitrag auch mehr. Ich kann mir vorstellen das sich die Schäden gehäuft haben bei den Betrieben, wenn ich sehe was meine Kundschaft so alles anstellt. Die Frage ist natürlich was eine solche Vers. abdecken soll/muss. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Rookie 672 Geschrieben 25. Oktober 2023 Share Geschrieben 25. Oktober 2023 P.S beim BMJ ist nichts verlinkt oder verschwunden. Ich denke da bläst ordentlich Gegenwind in der Wirtschaft, ich mache mich aber trotzdem mal in unserem Fachverband schlau. Danke für den Hinweis Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Rookie 672 Geschrieben 25. Oktober 2023 Share Geschrieben 25. Oktober 2023 Richtig, der Entwurf liegt vor. Verschiedene Verbände haben dazu Stellung bezogen und die Entscheidung liegt jetzt beim Bundestag, bis dahin werden aber noch Änderungen am Entwurf stattfinden. Es geht in erster Linie um Arbeitsmaschinen die zwichen 6-20kmh liegen und am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Die Versicherer sehen die Kosten "sehr" unterschiedlich. Die Verbände informieren wenn etwas beschlossen wird. Bin gespannt 🫣 Quelle: BBI Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Aka 1.763 Geschrieben 25. Oktober 2023 Share Geschrieben 25. Oktober 2023 (bearbeitet) ...was soll sich da groß ändern? War ja bisher schon vorgeschrieben, dass für die Straßenfahrt eine Betriebserlaubnis, dazu ggf. z.B. Mobilbagger eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO iVm. § 29 StVO unter anderem wegen der Sichtfeldbeeintächtigung und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung für etwaige Haftpflichtschäden (Deckunghöhe gem. Mindestversicherungssumme gem. Anlage zu §4 Pflichtversicherungsgesetz) mitzuführen ist. Ergo, wie das im Innenverhältnis des Versicherungsnehmers und einer Versicherung geregelt ist ... ob da für jede Maschine ein eigener Vertrag gemacht wird oder ob die Maschinen in der Betriebshaftpflicht extra kosten oder ob die irgendwie pauschal mit drin sind geht eigentlich bis auf die beiden Vertragspartner niemanden etwas an. Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber waren Versicherungen z.B. weitgehend konzernintern (Possehl) über die Lubeca, Lübeck geregelt ... ich könnte mir vorstellen -wissen tu ichs natürlich nicht-, dass da zum Konzern gehörige Unternehmen spezielle Konditionen haben. Wenn so etwas durch die Presse geht, werden wohl die aufschrecken, die bisher ohne alles unterwegs sind... ist mir z.B. komisch vorgekommen, dass selbst die Mitarbeiter der Zulassungsstelle / Straßenverkehrsbehörde einer größeren Stadt einigermaßen auf dem Schlauch standen als ich da angekommen bin um die Betriebserlaubnis für Neumaschinen erteilt zu bekommen oder als ich von der ganzen Baggerflotte die abgelaufenen Genehmigungen erneuert / verlängert haben wollte - bei der Anzahl an Baufirmen in deren Einzugsgebiet sollte das eigentlich ein Routinevorgang sein - hab mich da damals schon einigermaßen gewundert. PS: ...hier der §70 StVZO für einen Terex TW 85 - da sind die geforderten Deckungssummen abweichend von Anlage zu §4 Pflichtversicherungsgesetz sogar in der Ausnahmegenehmigung aufgeführt siehe Seite 2 unter "Bedingungen"... für Hamburg sogar nochmal einiges mehr... bearbeitet 25. Oktober 2023 von Aka Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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