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Geschrieben

Super, danke Aka für deine Antwort, das hilft mir.

Da ich ja hin und wieder durchs Dorf fahren muss, bewege ich mich schon auf öffentlichen Straßen.

Nur um sicher zu gehen... sobald die Maschine mehr als 20kmh läuft, brauche ich ja auf jeden Fall eine eigene KFZ-Haftpflicht und Kennzeichen, richtig?

 

Sorry falls ich doppelt frage, ich versuche gerade zu schauen welche Konstellation für mich welchen Unterschied von den Kosten her macht und was ich eben alles brauche um da auf der sicheren Seite zu sein. Je nachdem was mich die 40kmh Variante mehr kostet, würd ich mich auch mit einem 20kmh Radlader beknügen.

Nochmal kurz zu meinen Randbedingungen: Radlader mit max Speed 20 oder 40kmh, nur private Nutzung auch auf öffentlichen Straßen.

Bisher habe ich es so verstanden, dass die UVV nur bei gewerblich genutzten Maschinen genötigt wird.

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Geschrieben (bearbeitet)

...spar dir das mit den 40km/h... brauchste nicht wirklich, selbst mit 20km/h mußte mit nem ungefederten Radlader... allgemein Baumaschinen an etlichen Stellen schon langsam machen... z.B. damit sich das Ding von Schlagloch zu Schlagloch nicht aufschaukelt, "abhebt" und du damit im worst case auf der Seite und/oder im Graben landest.

UVV ist ne BG Sache... ergo, wenn keine BG bzw. bei der BG Versicherten beteiligt sind brauste das nicht.

Was aber keinesfalls heißt, dass das Teil als zulassungfreie selbstfahrende Arbeitsmaschine mit 20km/h, Betriebserlaubnis -wird von der Zulassungsstelle erteilt... hat vor ein paar Jahren 10,80€ gekostet- und Ausnahmegenehmigung nicht verkehrssicher & allgemein i.O. sein muß.

bearbeitet von Aka
Geschrieben (bearbeitet)

Hier als Beispiel eine alte Ausnahmegenehmigung gem. §70 für einen Liebherr L538... die liefert normalerweise der Hersteller mit, auf Seite 2 unter "Auflagen und Bedingungen" steht Punkt für Punkt genau drin was du zu beachten hast.

LiebherrL538_Ausnahmegenehmigung70.thumb.jpg.af93c9f6de9e00fd33a815b8c9442e33.jpg


Bei einer Arbeitmaschine mit 20km/h brauchste dazu noch eine Betrieberlaubnis... die bzw. das ausgefüllt Formular inklu. den nötigen Prüfbescheinigungen (TÜV, DEKRA, etc.) liefert normalerweise der Hersteller gleich mit, du mußt damit nur zu deiner Zulassungsstelle gehen... die schreiben da noch deinen Namen und deine Adresse (Halterdaten) rein und stempeln das ab - damit ist die BE erteilt.
Ein HU gibt es dafür nicht... einen Sachverstädnigen von TÜV oder Dekra brauchste erst, wenn die Ausnahmegenehmigung so alle 10-12 Jahre abläuft. Dann brauchste ein Gutachten zur Verlängerung, das du zusammen mit den weiteren Papieren bei deiner Regierungsbehörde einreichst - ich hab da immer eine nette Mail mit .pdfs von der alten Genehmmigung an "ausnahmegenehmigung70@reg-opf.bayern.de" gesendet und nach 4-6 Wochen kam per Fax vorab die neue Genehmigung und das Original anschließend auf dem Postweg... inklu. Gebührenbescheid.

Sobald du die Maschine mit mehr als 20 oder 25km/h fahren willst ist diese nicht mehr zulassungsfrei und du benötgist nebst der Ausnahmegenehmigungen und BE ein ganz normales Zulassungsverfahren mit amtl. Kennzeichen, Fahrzeugschein, usw. ... und fährst mit der Maschine dann auch alle 1 oder 2 Jahre zu einer HU bei TÜV, Dekra, etc.

Mitzuführen bei der Fahrt auf öffentlichen Straßen ist die Ausnahmegenehmigung §70 und ggf. §29, dazu die Betriebserlaubnis und eine aktuelle Bestätigung deiner Haftpflichtversicherung über die geforderte Deckungssumme vgl. Ausnahmegenehmigung.

bearbeitet von Aka
Geschrieben

Nabend Aka,

wenn du bei mir in der Gegend wärst, würde ich dir jetzt gerne eine Flasche Wein vorbei bringen.

Finde deine Antwort genial, das hilft mir - als Neuling in dem Bereich - so sehr. Vielen Dank für deine Mühe, einfach Klasse.

 

Auch Danke für deinen Tipp wegen 20 oder 40 kmh. Meine Überlegung wegen der 40kmh war halt, dass ich dann angenehmer auch mal 10km weit in den Nachbarort fahren kann, um dort innerhalb der Familie zu unterstützen und dabei nicht allzu sehr ein Verkehrshindernis zu sein.

Mir wurde ein Komatsu WA80 eben mit 40kmh angeboten. Du würdest mir hier also eher raten nach der 20kmh Variante zu schauen, auch wenn alle paar Wochen 10km Landstraße hin und her damit fahren möchte?

An einer Stelle muss ich nochmal etwas bohren...

vor 5 Stunden, Aka schrieb:

Was aber keinesfalls heißt, dass das Teil als zulassungfreie selbstfahrende Arbeitsmaschine mit 20km/h, Betriebserlaubnis -wird von der Zulassungsstelle erteilt... hat vor ein paar Jahren 10,80€ gekostet- und Ausnahmegenehmigung nicht verkehrssicher & allgemein i.O. sein muß.

Das heißt aber dann, dass ich neben dieser Genehmigung sonst nichts weiter benötige, oder? Die Maschine ist bloß ein paar Jahre alt, hat Lampen Blinker und all das Zeug, was ja dann kein Problem sein sollte, oder?

 

PS: Sorry falls ich mich etwas blöd anstelle 😉

Geschrieben (bearbeitet)

...bei der zulassungsfreien Variante, also 20km/h hast du keine regelmäßige HU.
Da geht der erste Halter der Neumaschine zur Zulassungstelle und läßt die vom Hersteller vorbereitete Betriebserlaubnis per Haltereintrag und Dienstsiegel erteilen.
Ich hatte auch etliche alte Lader und auch Mobilbagger im Maschinenpark, die gebraucht gekauft wurden und die Betriebserlaubnis von irgendeiner anderen als unserer eigenen Zulassungstelle erteilt wurde... da mir das etwas komisch vorkam, ich dachte es müßten doch wenigstens die Halterdaten geändert werden hab ich die Papiere auch mal zu meiner örtlichen Zulassungsstelle mitgenommen und wurde aber wieder weg geschickt, weil die es nicht für nötig erachtet haben das was zu ändern.
Daher würde ich an deiner Stelle durchaus mit den Papieren zur Zulassungsstelle gehen und gucken was die sagen... mir wärs damals das liebsten gewesen, die hätten die aktuellen Halterdaten (also die Firmendaten meines Arbeitgebers) eingetragen und nen Stempel drauf gehauen... aber da muß man gucken - ist ein Thema bei dem auch nicht jede Zulassungstelle bzw. auch jeder Sachbearbeiter einer Zulassungsstelle fit ist.

Bei unserer Zulassungsstelle sind da etliche Mitarbeiter immer in Deckung gegangen, wenn ich da mit "meinen Baggern & Radladern" aufgetaucht bin... bearbeitet wurde das immer von einem bestimmten Sachbearbeiter... nur einmal konnte ich ne junge Sachbearbeiterin überreden nem neuen Radlader die Betriebserlaubnis zu erteilen... an dem Tag hatte der spezielle Sachbearbeiter Urlaub, aber ich hatte vorsichtshalber als Muster die Unterlagen von einem anderen Lader dabei, wo sie sich das angucken und abschreiben konnte... man kannte sich ja und hilft gerne 😉

Bei den kleineren Ladern -im Gegensatz zu er obigen Genehmigung, wo der Lader (LH L538) ja von etlichen Vorschriften der StVZO abweicht- kann es auch sein, dass die Abweichungen von den Vorschriften so gering sind, dass die Ausnahmegenehmigung nicht einmal ein Ablaufdatum hat... da hatte ich auch etliche.

Der / mein Hinweis, dass man trotzdem darauf achten sollte, dass der Lader in einem verkehrssicherem Zustand ist sollte eigentlich nur warnen das Thema "zulassungsfrei" nicht als Freibrief zu sehen... es kann trotzdem, auch ohne regelmäßige HU vorkommen, dass der Lader im öffentlichen Straßenverkehr z.B. von der Polizei kontrolliert wird... und da ist die Wahrscheinlichkeit umso größer, desto mehr die Maschine runtergeschlampt ist -z.B. Beleuchtungseinrichtung nicht mehr, nur mehr in Teilen vorhanden / funktionstüchtig... und wenn die dann bei einer Kontrolle feststellen, dass unten das Öl nur so raustropft, die Bremsanlage auch nur mehr irgendwie provisorisch zusammengeflickt funktioniert und dazu noch die Reifen runter sind... dann gibts auch bei einer zulassungsfreien-20km/h-Arbeitsmaschine heftig was "auf die Mütze."
Wobei papiermäßig der wichtigste Zettel im Falle einer Polizeikontrolle wohl der Schrieb der Haftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung sein dürfte, der bestätigt, dass der Lader haftpflichtversichert ist... über alle anderen Themen kann man reden, aber ein nicht haftpflichtversichertes Fahrzeug / Gerät im öffentlichen Straßenverkehr ist ein absolutes NoGo... da wird normalerweise der ruhigste Polizist sauer bzw. kann sich auf nix einlassen.

Wegen den 20 oder 40km/h... wir sind mit unserem Mobilbagger (Volvo EW160E) mit 20km/h auch regelmäßig größere Strecken unterwegs... inzwischen hätten wir sogar einen eigenen passenden Tieflader, aber bis 10 oder gar 15km lohnt es sich selbst mit nur 20km/h nicht den zu verladen. Ich setze auch unsere Baukrane mit einer 20km/h-Achse um... bei den weiteren Baustellen ist man halt mal ein Stündchen unterwegs.

Weil die obige Ausnahmegenehmigung für nen Lader mit 40km/h-Zulassung ist, hier noch ein §70 von einem Mobilbagger (Liebherr A920) mit 20km/h... für nen Lader hab ich leider keine entsprechende da... die Genehmigung wird so von Liebherr mit einem neuen Mobilbagger mitgeliefert, früher waren die so formuliert, dass die deutschlandweit für alle Bundesländer gegolten haben. Daran haben sich manche Bundesländer gestört, so dass da jetzt drin steht "Die Ausnahmegenehmigung gilt im Bundesland Baden-Würtemberg für den jeweiligen Fahrzeughalter. In den übrigen Bundesländern ist die Genehmigung nur mit der Zustimmung der für den neuen Halter zuständigen Genehmigungsbehörde übertragbar" d.h. in einem anderen Bundesland mußt du die Ausnahmegenehmigung deiner Genehmigungsbehörde vorlegen und umschreiben lassen.

AusnahmegenehmigungLHA920Seite1_Muster.thumb.jpg.26a589d5df33701b6b82d88c70a770e5.jpg

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AusnahmegenehmigungLHA920Seite4_Muster.thumb.jpg.de69d11cd0e833b99d74f83cb322400b.jpg


Umschreibung durch die Regierung der Oberpfalz...
UmschreibungAusnahmegenehmigungLHA920.thumb.jpg.97788e4b4d08a45453cba9cc720b404e.jpg

 

...Einzelbetriebserlaubnis... vom Hersteller mitgeliefert, Seite 2 unten wurde die Betriebserlaubnis durch Unterschrift und Dienstsiegel erteilt - der Haltereintrag unter "Verfügungsberechtigter" wurde dabei wie man sieht vergessen auszufüllen.
LHA920_Einzelbetriebserlaubnis.thumb.jpg.8793fa3cb196e1f1d98fba07138494e7.jpg

 

 

bearbeitet von Aka

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