jsf 58 Geschrieben 30. November 2023 Geschrieben 30. November 2023 Ich glaube in dem Fall hilft es dir auch nicht wenn du 700€ zahlst. Wenn die was finden wie keine UVV oder uralte Schläuche zahlen sie sowieso nicht. Finde 700€ für haftpflicht auch sehr viel wenn man bedenkt das man bei einem Auto mit höherem Unfallrisiko teilweise mit Teilkasko auf 300€ kommt. Natürlich auch abhängig von Landkreis und Versicherung. Zitieren
Rookie 681 Geschrieben 30. November 2023 Geschrieben 30. November 2023 vor 2 Stunden, SirDigger schrieb: Ja wie sie haben die Hydraulikschläuche nicht wie in DGUV Regel 113-020 vorgeschriben alle 6 Jahre gewechselt.... Wird nicht gerne drüber geredet weil es eigentlich nicht geht. An einem 6 Jahre altem Bagger ist das ja schon ein Totalschaden wenn es eine Werkstatt macht. Da hilft am besten regelmässig tauschen oder eine gute Versicherung. Zitieren
MAXI100 138 Geschrieben 30. November 2023 Geschrieben 30. November 2023 Ihr habt allso Bock auf Abzocke ? Reichen tausende EUR an Betriebshapftplicht nicht aus ? Na klar bei gewissen Aufträgen immer drauf mit den Kosten, aber ein Privater ? Selbst die öffentlichen geben die Aufträge nicht mehr frei , weil zu teuer. Ab morgen ....Maut, könnter euch erleichtern. Und alle 6 Jahre Hydraulikschläuche...die Ausbildungsbude für Geräteführer hatt es aufgegeben ,Totalschaden. Kein Wunder wenn die Glasfaser-Nomaden nachrücken. schönen Gruß 1 1 Zitieren
angoletti1 1 Geschrieben 1. Dezember 2023 Geschrieben 1. Dezember 2023 Hi, Danke für die Antworten. Hatte da für das Preisgefüge bisher wie gesagt kein Gefühl und die 600€ der Haftpflicht nur mit meinem Auto verglichen. Daher ja auch meine Frage was Ihr da so für zahlt und ob die 600€ im Vergleich dazu viel oder wenig sind. Wie schon erwähnt, für Privat, wenn man damit keine Einnahmen erzielt ist es ja nicht geschenkt, aber egal. Das bringt mich zu meiner nächsten Frage: Benötige ich denn als privater Nutzer meiner eigenen Maschine die UVV Prüfung? Zitieren
Aka 1.776 Geschrieben 1. Dezember 2023 Geschrieben 1. Dezember 2023 (bearbeitet) ...privat auf deinem Grundstück so lange niemand außer dir selbst auf deiner Privatbaustelle ist brauchste garnix. Auf der Straße im öffentlichen Straßenverkehr eine Betrieberlaubnis und entsprechende Ausnahmegenehmigungen z.B. wegen der Sichtfeldeinschränkung. Die benötigte Haftpflichtversicherung inklu. der benötigten Deckungshöhe steht als Auflage seit Jahrzehnten in den Ausnahmegenehmigungen drin und wird bei Unternehmen über die Betriebshaftpflicht abgedeckt... als Privater mußt du halt gucken, dass du entweder eine entsprechende Haftpflicht abschließt oder die Schäden angerichtet mit der Maschine von deiner Privathaftpflicht gedeckt sind... ggf. vielleicht auch gegen einen Aufpreis / Erweiterung der Privathaftpflicht. bearbeitet 1. Dezember 2023 von Aka 1 Zitieren
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