DerMolch 2 Geschrieben 8. Oktober 2023 Geschrieben 8. Oktober 2023 Hallo liebe Gemeinde! Ich habe mitbekommen dass seit einigen Monaten neue Regelungen und Vorschriften (BimschG?!) gelten. Ich habe bereits recherchiert, habe jedoch nicht in Erfahrung bringen können inwiefern diese Regelungen für folgende Brechanlagen zutreffen: - Mobile Brechanlage (kein stationärer Einsatz) - Bauschutt wird ausschließlich am Entstehungsort (Abbruchbaustelle) gebrochen - RCL-Material wird ausschließlich am Entstehungsort wieder eingebaut Kann mir jemand erläutern wie hier das behördliche Genehmigungsverfahren aussieht? Was genau brauche ich um meine Brechanlage so einsetzen zu können? Liebe Grüße und vielen Dank im Vorfeld! Zitieren
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