GaLaPflaster 176 Geschrieben 21. September 2023 Autor Share Geschrieben 21. September 2023 Natürlich ist das Ok. Quelle etc. ist ja drauf. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Aka 1.764 Geschrieben 21. September 2023 Share Geschrieben 21. September 2023 (bearbeitet) ...nein, das ist nicht ok. Um so etwas (Lichtbildwerke, Lichtbilder, etc.) zu veröffentlichen ist die Einwilligung des Urhebers bzw. des Eigentümers der Nutzungsrechte erforderlich... das ist entweder der Fotograf oder z.B. jemand der die Nutzungsrechte vom Fotograf erworben hat oder diese aufgrund vertraglicher Regelungen (z.B. Arbeitvertrag eines / des angestellten Fotografs) übertragen bekommen hat. Und auch wenn es ein Unternehmen nicht mehr gibt, weil es z.B. insolvent ist oder der Fotograf zwischenzeitlich verstorben ist sind deshalb Photos, etc. nicht vogelfrei... bzw. gemeinfrei... die Regelschutzfrist eines Werkes / Lichtbildwerkes beträgt 70 Jahre bis nach dem Tod des Urhebers... erst danach ist ein Werk gemeinfrei. Die Nutzungsrechte, die ein Unternehmen besitzt fließen bei einer Insolvenz genau genommen wie alles andere an Inventar asuch in die Insolvenzmasse ein und können / müssen vom Insolvenzverwalter verwertet werden. bearbeitet 21. September 2023 von Aka 2 Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
GaLaPflaster 176 Geschrieben 22. September 2023 Autor Share Geschrieben 22. September 2023 Na dann machen wir jetzt ein Fass auf wegen eines Werbeprospekts aus 2003 ... alles klar. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
HBA 10.779 Geschrieben 22. September 2023 Share Geschrieben 22. September 2023 Du hältst Dich nur an Gesetze, die Dir gerade in den Kram passen? 2 1 Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Aka 1.764 Geschrieben 22. September 2023 Share Geschrieben 22. September 2023 vor 17 Stunden, GaLaPflaster schrieb: Na dann machen wir jetzt ein Fass auf wegen eines Werbeprospekts aus 2003 ... alles klar. ...du kannst dir ja z.B. bei der VG Bild-Kunst einmal die Preislisten angucken (z.B. Preisliste Internetnutzung von Bildern)... das sind so etwa die Beträge (+ Rechtsanwaltshonorar), die dich eine entsprechende Abmahnung kostet, wenn ein findiger Urheber / Fotograf oder Inhaber der Nutzungsrechte sein Material hier im Internet findet und eine Rechnung schickt. 1 Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.