Dingemann 23 Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Wieviel einfacher ist es da, ein Foto zu machen und einzustellen... da hab ich dann alle Rechte dran (insbesondere wenn noch eine künstlerisch arrangierte Blumenvase mit im Bild ist). ←Da ist in der Tat was dran! Wenn man die Prospekte mit Blumenvase fotografiert, könnte das ein eigenständiger Beitrag i.S.d. Urheberrechts sein! Bin gespannt auf entsprechende Beiträge: O&K-Stilleben, nature morte avec Poclain depliant, Objekt auf Kaelble-Prospekt ... Zitieren
André 139 Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Fotos vom Prospekt sind juristisch ähnlich zu bewerten. Es ist dann auch eine digitale Verbreitung. Es sei denn der Prospekt ist nicht hauptsächlicher Bestandteil aber dann macht es auch keinen Sinn.Vorgehen in unserem Fall lautet ganz klar: Ohne Genehmigung keine Scans hier im Forum. Im Falle eines Verfahrens kann unter bestimmten Umständen auch der Dienstleistungsanbieter (also in diesem Fall die Bauforum24 GmbH & Co. KG) in Anspruch genommen werden.Wer von den Usern wäre dann im Falle eines Falles bereit uns die oftmals 4-stelligen Abmahngebühren zu erstatten?Im übrigen sollte das Thema nicht lächerlich gemacht sondern ernsthaft behandelt werden. Wen das Urheberrecht interessiert kann sich kostenlos das Skript zum Internet Recht von Professor Hoeren von der Uni Münster downloaden:http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren..._August2005.pdf Zitieren
Dingemann 23 Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Fotos vom Prospekt sind juristisch ähnlich zu bewerten. Es ist dann auch eine digitale Verbreitung. Es sei denn der Prospekt ist nicht hauptsächlicher Bestandteil aber dann macht es auch keinen Sinn.Sollte ich mal Scans von Prospekten hier einstellen wollen, werde ich ich einfach einen astronomischen Verkaufspreis drunter schreiben! Zitieren
André 139 Geschrieben 30. September 2005 Geschrieben 30. September 2005 Auch das ist streng genommen nicht legitim.Noch ein Beispiel aus dem Videobereich:Macht jemand einen Film von einer Hochzeit, brennt davon DVDs und verteilt / verkauft diese Kopien dann muss GEMA Gebühr bezahlt werden falls im Hintergrund Musik läuft.Anderes Beispiel: Amazon muss die Cover für ihre Angebote ebenfalls lizensiert haben um die Cover abbilden zu dürfen. Zitieren
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