TR6 1 Geschrieben 29. September 2005 Geschrieben 29. September 2005 Die Urheberrechte an solchen Prospekten hat(te) der damalige Hersteller. Fotografen und Texter haben ihre Rechte an die Herstellerfirma abgetreten. Diese wiederum hat ihre Prospekte nicht verkauft, sondern kostenlos verteilt - ohne irgendeine Beschränkung des Abnehmerkreises. N.m.W. kann mit solchen Unterlagen keine Copyright-Verletzung erfolgen. Aber es wäre interessant, was Besser-Informierte dazu mitteilen können! Gruß Andreas←Hallo Andreas,es stimmt nicht immer, dass alle Rechte an den Hersteller abgetreten sind!Heute werden Jahreshonorare mit Fotografen geschlossen bei dem das Nutzungsrechtfür 1 Jahr gilt! Es kann natürlich verlängert werden und wird dementsprechend bezahlt.Ich kann nur, nach wie vor, warnen vor der Missachtung der Copyrights. Unter Umständenkann es sehr teuer werden und bis zu 10.000,-- Eur kosten.Wir waren, unsere Werbeagentur, vor drei Jahren noch für einen größeren Omnibusherstellertätig, der ist gegen solche Verstöße mit äusserster Härte vorgegangen, auch bei altenAufnahmen.GrussJoachim Zitieren
TR6 1 Geschrieben 29. September 2005 Geschrieben 29. September 2005 .... Copyright heißt: dass Inhalt, Text, Gestaltung und Foto urheberrechtlich geschützt sind!Ohne Zustimmung der Urheber ist es gesetzlich, nach wie vor, verboten etwas zu entnehmenund zu veröffentlichen.Das kann der Fotograf, die Werbeagentur oder der Kunde sein.GrussJoachim Zitieren
Dingemann 23 Geschrieben 29. September 2005 Geschrieben 29. September 2005 Ich bin zwar kein Jurist und damit kein Experte im engeren Sinne, aber aus der eigenen beruflichen Erfahrung weiß ich, dass das Urheberrecht tatsächlich nicht abgetreten werden kann. Lediglich die Nutzungsrechte können abgegetreten werden (z.B. durch Einstellen meiner eigenen Fotos im Bauforum24). Wer's genau wissen will:Gesetz über Urheberrecht und verwandte SchutzrechteEs gibt mittlerweile Firmen, die prüfen im Auftrag des Urhebers, ob irgendwo Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind (z.B. VG Bild-Kunst, Bonn). Rein theoretisch könnte ich die VG Bild-Kunst beauftragen, nach meinen im Bauforum eingestellten Fotos zu suchen und diejenigen, die sie unerlaubt eingestellt haben, zur Kasse zu bitten.Und wenn ich Fotos anderer Leute ohne deren Erlaubnis hier einstelle, dann geht's eben mir an den Kragen ... muss gleich mal nachschauen ... Puh, bin unschuldig ... Zitieren
Sebastian Suchanek 0 Geschrieben 29. September 2005 Geschrieben 29. September 2005 irgendwie führt das hier nicht recht weiter! Was bedeutet denn genau - im juristischen Sinne! - der Begriff "URHEBERRECHT"? Das sind die Rechte, die der Urheber eines Werkes mit dem Schaffen desselbigen erwirbt und die im UrhG beschrieben sind. (Vgl. §1 UrhG) Werke im Sinne des UrhG sind prinzipiell fast alles, auch z.B. Fotografien (§2 UrhG, Abs. 1, Punkt 5 - wobei es da zusätzlich auch noch das KunstUrhG zu beachten gilt) - sogar Pläne und Tabellen (§2 UrhG, Abs. 1, Punkt 7). Darunter fallen außerdem Bearbeitungen fremder Werke (§3 UrhG) sowie Sammlungen (§4 UrhG). Lediglich Dinge, die sozusagen von Amtswegen kommen, fallen nicht darunter (§5 UrhG).Und was genau ist dadurch geschützt?? Geschützt sind dadurch die Interessen des Urhebers (insb. dessen wirtschaftlichen Interessen):Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.Was der Urheber nun alles anderen an Verwertungsrechten. einräumen kann, wird in den §§15-21 UrhG definiert.BTW: Nachlesen kann man das alles im Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz.UrhG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/KunstUrhG: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kunsturhg/Bitte mich nicht mißzuverstehen: bist Du konkret vom (Rechts-)Fach?←Nein, bin ich nicht.Aber wenn man, wie ich, zum einen selbst Fotografiert und zum anderen eigene Homepages betreibt - also möglicherweise fremde Werke veröffentlicht, ist man IMO gut damit beraten, sich rechtzeitig über die einschlägigen Rechtsvorschriften zu informieren, bevor Kinder in Brunnen fallen.Gleiches gilt für die eigenen Rechte als Urheber gegenüber anderen.Tschüs,Sebastian Zitieren
TR6 1 Geschrieben 29. September 2005 Geschrieben 29. September 2005 Hallo Sebastian,besser hätte es man nicht formulieren können!!Danke und GrussJoachim Zitieren
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