paul32 3 Geschrieben 27. August 2023 Geschrieben 27. August 2023 Servus, ich mache Feuerholz im Nebenerwerb und habe dafür nen 7,5t LKW mit Ladekran. Nun würde ich diesen inklusive mich als Fahrer (und Kranbediener) gerne „vermieten“. Ich dachte bis jetzt immer, dass ich dafür eine FQN brauche, nun meinte aber letztens jemand, dass dafür eine Speditionsprüfung ausreicht (da ich ja nun meinen eigenen LKW für andere fahre und nicht den von jemand anderem). Zum Thema Speditionsprüfung finde ich nur die Ausbildung zum Speditionskaufmann, gibt es so eine Prüfung und falls ja, an wen müsste ich mich da wenden, bzw. was ist da die rechtliche Situation? beste Grüße Paul Zitieren
Venieri563 164 Geschrieben 27. August 2023 Geschrieben 27. August 2023 Wenn du gewerblich fahren willst, brauchst du die BKF QUALifikation und eine Güterkraftverkehrserlaubnis. Diese gibts nach berstandener Prüfung bei der IHK. Was ich immer wieder sehe, sind Bauern, die mit dem Rückehänger Brennholz für andere fahren. Am Traktor grüne Nummer, ohne GKVerlaubnis und wahrscheinlich noch "Steuerneutral". Die haben keine Ahnung, was auf sie zukommt, wenn sie von einem kontrolliert werden, der sich auskennt 1 Zitieren
Aka 1.776 Geschrieben 27. August 2023 Geschrieben 27. August 2023 Das ist, auch wenns in diesem konkreten Fall nur um etwas Brennholz geht unterm Strich die Gründung einer Spedition...ich würde da z.B. das Buch "Fachkunde Güterkraftverkehr" empfehlen... https://www.heinrich-vogel-shop.de/shop/aus-und-weiterbildung/fachkunden/fachkunde-gueterkraftverkehr.html ...bzw. https://www.heinrich-vogel-shop.de/shop/aus-und-weiterbildung/fachkunden/ausbildungspaket-gueterkraftverkehrs-unternehmer.html Auch wenn wir -ich damals angestellt als Fuhrparkleiter & Disponent in einer Baufirma- nur Werksverkehr und keinen gewerblichen Güterverkehr gefahren sind hat mich das Thema damals mal interessiert, was man so alles dazu bräuchte und wie anspruchsvoll das ist um eine Spedition aufzumachen - in dem erstgenannten Buch -das Lehrbuch für die Unternehmerprüfung- da steht quasi als drin. Du betreibst gewerblichen Güterkraftverkehr und benötigst damit eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz - fachliche Eignung d.h. sog. Unternehmer-/Fachkundeprüfung bei der IHK oder einen Verkehrsleiter mit den Kenntnissen einstellen - Nachweis der finanzielle Leistungsfähigkeit... d.h. Nachweis von 9.000,-€ an Barmitteln fürs 1. und je 5.000,-€ für jedes weitere Fahrzeug... - Nachweis der Zuverlässigkeit als Unternehmer d.h. Führungszeugnis, Auszu aus dem Gewerbe-Zentralregister und Fahreignungsregister, zusätzlich kann verlangt werden: Bescheinigungen von Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Gemeinde,... - Güterschadenshaftpflicht... Frachtversicherung@Venieri563 ...jepp, da sind etliche unterwegs, die nicht wissen auf welches Glatteis sie sich begeben... vor Jahren bei einer Schulung zum Thema Baukrane an der Bauakademie, da hat einer vom BAG einen Vortag zum Thema Schwerlast- und Großraumtransporte gehalten und auch das Thema angeschnitten... mitm T-Führerschein und Trecker + Erdbaumulde mit grüner Nummer im Baustellenverkehr unterwegs. Da haben se nach seinen Ausführungen draußen südlich von Nürnberg im Umkreis der Autobahnbaustellen einen rausgezogen... junger Bursch geschickt vom Vater um mitm Trecker was dazu zu verdienen ... unterm Strich kam da bei all den Verstößen -meinte der Beamte- aufsummiert, unverhandelt ein Bußgeld von knapp 30.000,-€ zusammen. 1 Zitieren
Venieri563 164 Geschrieben 27. August 2023 Geschrieben 27. August 2023 @Aka schön ausgeführt... In deinem Beitrag steht alles drin, was man wissen sollte/muss An den Threatersteller: Lass es oder machs richtig. Je nachdem wo du herkommst; Entweder du nimmst richtig Kohle in die Hand und schaffst dir einen Betrieb oder lass es gut sein. Mit einem altersschwachen 7,5tonner im rechtlichen graubereich fällst du irgendwann gewaltig auf die Nase. Zu Kumpeln und Bekannte, die keinen Bock mehr auf ihre Arbeit haben, sag ich zur Zeit, dass sie "sich 600.000€ aufnehmen und sich nen neuen Langholzzug kaufen sollen. Arbeit habts genug..." Zitieren
Rookie 681 Geschrieben 28. August 2023 Geschrieben 28. August 2023 Dann kommt noch hinzu, wenn auch nur als Bediener (Dienstleistung), dein LKW auch ein Kran ist wenn du mit ihm arbeitest. Du brachst einen Befähigungsnachweis und eine Hakenversicherung, kann sein das deine Haftpflicht und sonstige Vers. nicht greifen wenn dabei etwas passiert. 7,5er mit Kran, was kannst du den da noch laden, Mulch oder 2 m2 Holz ? Hier will dir bestimmt niemand etwas ausreden aber wir sind in Deutschland/Europa, da ist halt alles geregelt. Viel Erfolg Zitieren
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