Aka 1.784 Geschrieben 26. Juli 2023 Geschrieben 26. Juli 2023 (bearbeitet) vor einer Stunde, Rookie schrieb: ..Weist du deine Kunden darauf hin das Baumaschinen im Öffentlichen Strassenverkehr nicht bewegt werden dürfen ? Den Anhänger runter, auf dem Bürgersteig oder mal schnell aufs Nachbargrundstück ist öffentlicher Strassenverkehr. ... <ironie>...ihr seid aber kleinlich </ironie>, ggg ... bei mir hat mal ein Baggerfahrer im Fuhr-/Maschinenparkbüro angerufen und wollte mich überzeugen, dass diese Gummipads für seinen Volvo ECR 235 (23,5to. Kettenbagger !) ne tolle Sache wären, weil dann könnten wir uns so manchen Tiefladertransport sparen, weil er dann in der Stadt wo er hauptsächlich eingesetzt ist auf eigener Achse / Ketten von einer zur anderen Baustelle fahren könnte. Und in der jetztigen Firma... wenn ich überlege, was unsere Minibagger da schon z.B. zwischen Lager im Gewerbegebiet und dem Neubaugebiet auf der anderen Seite einer größeren Hauptstraße hin und her gependelt sind... auf eigenen Ketten. Und ja, da muß ich @Rookie mehr als Recht geben... es ist der pure Wahnsinn und praktisch nicht möglich das alles komplett gesetzeskonform zu machen... und wenn man schon wegen ein 1, 2 oder 300kg Übergewicht anfängt kleinlich zu sein, dann kann man es auch gleich lassen. PS: ...hier ein schönes Bild... 3,5to. Minibagger auf nem 3,5to. Anhänger (zul.GG.) an einem IVECO Daily mit Anhängelast (gebremst) von 2,0to... und der wurde bei einer Baufirma jahrelang so gefahren. bearbeitet 26. Juli 2023 von Aka 1 Zitieren
Rookie 689 Geschrieben 26. Juli 2023 Geschrieben 26. Juli 2023 Da hilft die dritte Achse auch nicht mehr🤣 Zitieren
Zeusel 2 Geschrieben 26. Juli 2023 Autor Geschrieben 26. Juli 2023 vor 2 Stunden, Rookie schrieb: Das der 61er auf den Ifor passt siehst du ja auf dem Foto, der 027er ist mindestens genauso groß/lang. Wenn du überladen fährst oder es zulässt bist du auf jeden Fall dran. Wenn du als Vermieter sogar noch Fotos von der Ladungsicherung machst bist du eh mit im Boot, bist du eh! Nimm mir das jetzt nicht übel aber aus eigener Erfahrung behaupte ich das du folgende Probleme hast, nicht nur du. Die kleinen Haken von den Spanngurten sind so nicht zulässig und wirklich gefährlich. Ich behaupte wenn die Jungs von der Polizei das nicht monieren haben die vielleicht nicht so viel Ahnung wie du glaubst, ausgeliefert bist deinen sowieso. Ich gehe davon aus das du deine Anhänger nur alle 24 Mon. zur HU vorführst, auch nicht zulässig. Ich glaube das du ohne Pflichthaftpflichtversicherung unterwegs bist, ich habe bis jetzt nicht geschafft ein Vers. zu finden die eine gewerbliche Vermietung zulässt, noch nicht mal gegen Aufpreis. Kontrollierst du alle Führerscheine und Fahrzeugscheine ob die Fahrzeugdaten passen ? Wenn ja, machst du das auch immer wieder, bei jeder Vermietung ? Wenn etwas passiert beim Kunden bekommst du ebenfalls Geldstrafen und Punkte, dein Führerschein ist dann genauso weg obwohl du keinen Meter gefahren bist. Das schreibe ich dir nicht weil ich dir die Sache ausreden möchte oder klugscheissen will, der ganze Mist wird mir halt regelmässig auch vor die Füsse geworfen und ich muss schauen was ich draus mache. Gerade noch musste ich mir von der BG erklären lassen das mein nagelneuer Radlader von Kramer (50.000€) keine Rückfahrkamera hat und so nicht zulässig ist. Dafür musste ich auch eine rechtliche Lösung finden, die jetzt zwar habe aber total idiotisch ist. Ich kenne soviel Vermieter die geben AH einfach mit wie der Kunde es braucht, am besten noch irgendwelche Rampen aus dem Regal weil der Anhänger keine hat. Wenn dann was passiert und der Bagger vom Anhänger fällt sind die total geschockt das sie zur Rechenschaft gezogen werden. Weist du deine Kunden darauf hin das Baumaschinen im Öffentlichen Strassenverkehr nicht bewegt werden dürfen ? Den Anhänger runter, auf dem Bürgersteig oder mal schnell aufs Nachbargrundstück ist öffentlicher Strassenverkehr. Wenn du deine Kunden aufklärst, bist du wieder dafür verantwortlich das die Maschinen nach RSA gekennzeichnet sind und, und, und. Mich kotzt es auch an aber was will man machen, gerade wenn man an privat vermietet. Mietverträge für gewerbliche und private müssen eigene AGB haben, es braucht jetzt sogar eine Widerufklausel in den Verträgen für die privaten.Manchmal hat man keine Lust mehr. Da gibt es soviel, ein sehr guter Muster Vertrag ist wichtig, den bekommst du aber nicht im Internet. Hab mir jetzt mal den Frust runter geschrieben, will dich damit aber nicht entmutigen. Ich glaube es ist in jeder Branche so. Es war mir halt nur aufgefallen das du wegen den paar Kg so einen Aufwand betreibst und habe mir gedacht da gibt es echt viel wichtigeres. Gruß Ich weiß, dass wir viele Hürden haben und man sich selber über alles informieren muss. An vieles kommt man eben erst, wenn man schon reingeraten ist. Als Halter oder auch Verlader hat man die Verantwortung, dass der Kunde vorschriftsmäßig wegfährt. Bei einem Vermieter hatte ein Kunde mal einen Radlader gemietet. Der Vermieter hat vorschriftsmäßig den Schutz über die Zähne an der Schaufel montiert. Unterwegs wird der Mieter angehalten, weil der Schutz nicht dran war. Was glaubst du, was das für ein Problem für den Vermieter war nachzuweisen, dass der Schutz beim verlassen des Hofs drauf war ? Der Kunde hatte ihn nämlich erst bei der Fahrt entfernt, weil er klapperte. Der KX027 wird größer sein als der KX61, denke ich, weil es der Nachfolger ist. Kannst du mal ein Foto machen, wie die Verzurrung von obendrauf aussieht, so dass man die Winkel erkennen kann. Ich zeig gleich mal ein Foto von unserem TB210, da reichen die kleinen 1000kg-Gurte 35 mm breit. Also mein Sohn ist an einem Tag sogar zweimal mit diesen Haken-Gurten von diesen Fachleuten kontrolliert worden, ohne Probleme. Dass ich mit den Anhängern alle 12 Monate zur HU muss, wusste ich nicht. Bei jedem Kunden schreiben wir die Führerscheinnummer in den Mietvertrag, auch die Kunden, die wir kennen. Bei allen Kunden schauen wir in den Schein, ob er das auch ziehen darf. Haben schon oft die Leute nicht fahren lassen, weil entweder die Anhängelast nicht reichte, oder die Zuladung, oder der Führerschein. Wenn geht, liefern wir die Geräte dann selbst aus. Wenn die keinen Schein vom Auto dabei haben, schauen wir manchmal bei google, welche Anhängelast die haben, da muss man aber vorsichtig sein und den richtigen Wagen erwischen. Bei guten Bekannten machen wir oft keinen Mietvertrag, wegen Vertrauen, kennst du ja. Dass Minibagger nicht auf öffentlichen Strassen fahren dürfen weiß ich, da sag ich den Kunden aber gar nichts von. Ich selber habe auch jahrelang Bagger gebraucht, da fahre ich auch vom Hänger ein Stück über Strasse oder Bürgersteig und das wird auch geduldet von der Polizei. Die Kunden haben eine Holschuld, d.h. sie müssen sich selber darüber informieren, was mit dem Bagger erlaubt ist. Der Vermieter vermietet nur, der Rest, was ausserhalb des Betriebs erfolgt, ist uninteressant. Der Vermieter ist nur dafür verantwortlich, dass der Kunde damit fahren darf und alles vorschritfsmäßig gesichert ist und alles funktioniert. Fährt der Mieter damit eine Leitung kaputt, ist es Sache des Mieters, weil der Minibagger kein Nummernschild hat. Fährt ein Mieter mit deinem Anhänger rückwärts wogegen, zahlt der Vermieter die Hälfte des Schadens, wenn er vorher keine Haftungsausschlußerklärung unterschrieben hat. Schiebt der Mieter dagen deinen Anhänger von Hand gegen ein anderes Auto, ist deine eigene Haftpflicht dran, weil er übers Nummernschild versichert ist. Dasselbe gilt für deine Arbeitsbühnen. Haben die ein Nummernschild, ist jeder Schaden an der Bühne oder an Dritten über dich leider versichert und du steigst hoch mit der Prämie ggf. bis zur Kündigung. Wenn ich Kunden Rampen mitgebe, dann nur, wenn die max. 16,5° Schräge eingehalten werden. Wenn meine Rampen i.O. sind, habe ich nichts zu befürchten, wenn die Kunden bei sich dann mit dem Bagger runterrutschen. Ist ja dann ein Fehler bei denen (falsche Bedienung) oder an deren defektem Anhänger zu suchen. Vermietung an privat macht z.B. HKL und Wacker nicht mehr, vielleicht wegen deinen genannten Gründen. Wir vermieten gerne an privat, dann kommen ja oft auch Weiterempfehlungen von. Ich habe für alle dieselben AGB und mache da keinen Unterschied, weiß da aber auch nichts von. Jetzt noch die Fotos von unserem 1,1 t Bagger, der ist so schon kontrolliert worden und in Ordnung. Es ist tatsächlich so, dass jeder Gurt hier die erforderlichen Längs- und Querkräfte aufnehmen kann. Bei dem TB216 reicht es nicht, daher die zusätzlichen Gurte. Zitieren
RH6Fahrer 1.104 Geschrieben 26. Juli 2023 Geschrieben 26. Juli 2023 @Rookie wir sichern sogar den hml 31 und den HR32 auf dem Tieflader mit 4 75mm breiten Gurten. Bisher hat noch keine Rennleitung was gesagt. Aber die sind bei uns aktuell echt pflegeleicht. Wenn der hr32 im Abrollcontainer steht, bekommt er sogar, je nach Wetter und Zustand der Kette 1 max 2 75mm Gurte. Die sind aber auch nur dafür da, dass er beim aufziehen nicht nach hinten rutscht. Nach vorne kann er nicht und rechts und links ist er Formschlüssig geladen Zitieren
Rookie 689 Geschrieben 26. Juli 2023 Geschrieben 26. Juli 2023 vor 41 Minuten, Zeusel schrieb: Der Kunde hatte ihn nämlich erst bei der Fahrt entfernt, weil er klapperte. So etwas kann und muss man per Foto dokumentieren. Und ja jeder unterschreibt bei mir einen Mietvertrag, Papa, Bruder und bester Kumpel. Das mache ich nicht weil ich Angst um Geld oder Maschinen habe. Mein wirklich bester Kumpel hat vor kurzem noch unsere größte Raupenbühne geliehen, also unentgeltlich, er musste den kompletten Mietvertrag unterschreiben. Es handelt sich hier um Höhenzugangstechnik, wenn mein Kumpel da aus dem Korb fällt und Querschnittsgelähmt ist würde der sofort sagen "Last meinen Vermieter in Ruhe, das war ich selber schuld" Aber die Krankenkasse, die BG, die Rentenkasse wollen alle ihre Kosten ersetzt bekommen und da kommt so ein kleiner Vermieter der nicht nachweisen kann das er eine Absturtzsicherung inkl. Einweisung mit vermietet hat gerade recht. Natürlich ist jedes Fahrzeug mit Kennzeichen über dich versichert, mit AH ist es etwas anders. Was der Kunde mit dem Bagger auf der Baustelle anstellt ebenso. Ich hoffe du hast einen guten Maschinenversicherer, eine Haftpflicht reicht natürlich nicht. Ob die gut ist weist du wenn die Feuerwehr anruft und dir mitteilt das dein Bagger in Fluss liegt und schon 10km Ölsperren aufgebaut wurden. Ich kann dir nur raten, wenn die Kunden den Transport scheuen und irgendwie für kleines Geld mit deinem AH den Bagger transportieren wollen, die brauchst du nicht. Den Radlader auf Achse zur Baustelle gibt es nicht bei mir. Die Spanngurte sitzen am Bagger ganz gut aber an den Ösen von AH nicht. Ich behaupte bei einer Vollbremsung oder Aufprall springen die raus, bei extremen Kräften hängt ein Gurt oder Kette immer mal durch und kann sich lösen. Mit Ausdrehsicherung kann das nicht passieren, einfach die mit Sicherung nehmen, sind bei Ketten eh dabei. Leider habe ich kein Fotos mehr vom Kubota 027, Kubota ist raus aus meiner Vermietung. Der 027er hatte aber hinten am Heckgewicht zwei Ösen und vorne li+re am Schwenkbock. Dort konnte man wunderbar über Kreuz im ca. 20 Grad Winkel zurren. vor 10 Minuten, RH6Fahrer schrieb: @Rookie wir sichern sogar den hml 31 und den HR32 auf dem Tieflader mit 4 75mm breiten Gurten. Bisher hat noch keine Rennleitung was gesagt. Aber die sind bei uns aktuell echt pflegeleicht. Wenn der hr32 im Abrollcontainer steht, bekommt er sogar, je nach Wetter und Zustand der Kette 1 max 2 75mm Gurte. Die sind aber auch nur dafür da, dass er beim aufziehen nicht nach hinten rutscht. Nach vorne kann er nicht und rechts und links ist er Formschlüssig geladen Mit Gurten sichern ist doch völlig OK und erlaubt. Ketten sind halt besser, sicherer, haltbarer und besser zu handeln. Ich empfehle ganz klar, wenn Gurte nur mit Ausdrehsicherung. Zitieren
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