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Geschrieben

Servus ,ich hätte da eine frage an alle.

Undzwar hab ich jetz schon von mehrern Kollegen gehört ,dass wenn man eine gewisse Zeit auf der Maschine sitz (bedient) das man den Baumaschinenschein bekommt.

Stimmt das? Und wo steht das geschrieben oder wie beantragt man das? 

Leider konnten mir meine Kollegen das nicht so wirklich beantworten und im Internet bin ich auch nicht so fündig geworden.

Ich Freue mich über jede antwort die mir ein kleines stück weiterhelfen könnte.

 

Lg Tobias

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Geschrieben

frag mal beim VDBUM Bremen, haben m. E. aber auch Niederlassungen in anderen Bundesländern.

um einen Lehrgang wirst Du m.E. nicht umhinkommen.

VG Dt.

Geschrieben

...in D brauchst du den Schein nicht.

Zitat

Gemäß der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12 "Betreiben von Erdbaumaschinen" wird gefordert, dass Maschinenführer (Anm.: wie auch Kranführer) u.a.

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. körperlich und geistig geeignet sind,

3. im Führen oder Warten der Erdbaumaschine unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben, und von denen

4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Sie müssen vom Unternehmer zum Führen oder Warten der Erdbaumaschine bestimmt sein.


zu 3) ...da kann sich der Unternehmer / Chef auch hinstellen, dir zugucken und selbst entscheiden, ob er dich für fähig hält die entsprechende Maschine in seinem Betrieb / auf seiner Baustelle auch entsprechend der Sicherheitsvorschriften, und/oder seiner Gefährdungsbeurteilung nach zu bedienen.

...was du an Papier brauchst ist eine schriftliche Beauftragung vom Unternehmer / deinem Chef, dass du den Mobilbagger, Kettenbagger, Radlader, die Raupe, Laderaupe, Turmdrehkran, etc. etc. fahren sollst - damit der sich im worst case nicht rausreden kann ala du hättest die Maschine garnicht fahren sollen und bist scheinbar ohne Auftrag von selbst drauf gestiegen. 

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