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Geschrieben
On 30.6.2023 at 22:28, Leni schrieb:

Hallöchen zusammen, wie schaut’s denn aus, wenn ein Kran im privaten Gebrauch unmittelbar an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn (Kran hängt zu 90% über dessen Haus) steht und kein TÜV und keine Versicherung hat?! Muss man das akzeptieren oder ist das aus Sicherheitsgründen grob fahrlässig und man sollte den Rückbau des Krans ggf. richterlich anfechten? Der Kran ist im privaten Gebrauch. Inwieweit der Besitzer qualifiziert ist, weiß ich nicht (Kranmonteur). Einen Kranschein hat der Besitzer wohl. Der Kran ist Typ 27k von Liebherr. Baujahr 1978 mit 30 Meter Ausleger. Herzlichen Dank im Voraus für entsprechende Rückmeldungen ✌🏻

Also, erst ist er eventuell Kranmonteur, jetzt vier Seiten weiter Strassenbauer, dann hast du liebe Leni irgendeine andere Zeitrechnung oder Kalender, weil wir schreiben in Europa momentan das Jahr 2023, auch wenn in einem halben Jahr schon das nächste Jahr begonnen hat, und wenn ich 2023 minus 1978 rechne, dann sagt mir mein Kopf und zur Sicherheit mein Tadchenrechner 45 Jahre. Rein mathematisch könnte man zwar aufrunden, ist aber hier nicht sinnvoll. Würden wir in 50 Jahren über das selbe Thema reden wie jetzt, könnte ich deine Ängste vielleicht verstehen bei einem Kran, der 2023 gebaut wurde. 

Die damaligen Krane waren sehr gut, ihnen fehlt nur die moderne Technik, daher sieht man sie auf Baustellen nicht mehr, dafür noch im privaten Gebrauch oder als Lagerplatzkran.  Solange keine Lasten am Haken hängen, kann eigentlich nichts passieren. Ein Kran muss dynamisch sein, sonst würde er brechen, daher ist es normal dass er sich in alle Richtungen bewegt und biegt. Wenn er nur 10% im Jahr über eurem Haus, ich gehe jetzt mal davon aus, auch wenn ihr bei Wind und Wetter auf der Dachterrasse verweilt, steht, ist es doch ein sehr geringer Prozentsatz dass ihr im Falle eines Ereignisses betroffen sein würdet. Falls das Bedürfniss bestehen würde, runden zu wollen, könnte man es bei 0 ansetzen.

Eine angenehme Nachtruhe in die Runde

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Geschrieben

...im Gegenteil, der Kran funktioniert bei einem Gewitter aufgrund seiner Höhe & Metallstruktur sogar als Blitzableiter.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bitte den ein oder anderen Teilnehmer, sich im Tonfall etwas zu mäßigen.

Hier wurde eine normale Frage von einem Laien gestellt und es ist nicht nötig, sie gleich so anzugehen bzw irgendwelche Sachen zu unterstellen. 

@Leni

ich bin Kranmonteur und Sachkundiger für Turmdrehkrane.

Ich kann deine Bedenken durchaus verstehen. Ein Liebherr 27 K ist ein sehr weit verbreiteter und sehr robuster Kran.

Krane ab 16 Jahre müssen einmal im Jahr von einem Sachverständigen geprüft werden. Da macht die Vorschrift auch keinen Unterschied, ob der Kran gewerblich oder privat genutzt wird.

 

Eine Prüfung durch den Sachkundigen ist dann nur nötig, wenn der Kran umgesetzt wird, oder z.B. der Ausleger verkürzt oder verlängert wird.

Das wichtigste ist, dass die Bremsen funktionieren, die Sicherheitseinrichtungen funktionieren und richtig eingestellt sind und die Seile in Ordnung sind. 

Zur Standsicherheit. Wenn der Schotter tragfähig ist, ist das völlig in Ordnung. Und dass er auf Holz steht ist auch okay. Es muss halt regelmäßig überprüft werden, ob es noch in einem guten Zustand ist. Als Sachkundiger schaue ich mir das auch regelmäßig an, va. bei Untendrehern.

Leider herrscht oft die Ansicht ein privat genutzter Kran braucht keinen TÜV ( ich finde es okay, dass Wort so zu benutzen. Beim Auto spricht auch jeder vom TÜV, obwohl es auch nicht korrekt ist. UVV alleine ist auch nicht korrekt. Wenn dann ist es die Prüfung nach UVV, aber das sind Wortklaubereien)

Aber auch ein privater Kran braucht seine regelmäßign Prüfungen.

Aber, wie schon gesagt wurde, kannst du ihn nicht zwingen. 

Leider ist man da in Deutschland, gerade beim privaten Hausbau, oder Umbau ziemlich nachlässig ob Prüffristen eingehalten wurden.

bearbeitet von Torsten K
Geschrieben
vor 1 Stunde, Torsten K schrieb:

Ich bitte den ein oder anderen Teilnehmer, sich im Tonfall etwas zu mäßigen.

Hier wurde eine normale Frage von einem Laien gestellt und es ist nicht nötig, sie gleich so anzugehen bzw irgendwelche Sachen zu unterstellen. 

@Leni

ich bin Kranmonteur und Sachkundiger für Turmdrehkrane.

Ich kann deine Bedenken durchaus verstehen. Ein Liebherr 27 K ist ein sehr weit verbreiteter und sehr robuster Kran.

Krane ab 16 Jahre müssen einmal im Jahr von einem Sachverständigen geprüft werden. Da macht die Vorschrift auch keinen Unterschied, ob der Kran gewerblich oder privat genutzt wird.

 

Eine Prüfung durch den Sachkundigen ist dann nur nötig, wenn der Kran umgesetzt wird, oder z.B. der Ausleger verkürzt oder verlängert wird.

Das wichtigste ist, dass die Bremsen funktionieren, die Sicherheitseinrichtungen funktionieren und richtig eingestellt sind und die Seile in Ordnung sind. 

Zur Standsicherheit. Wenn der Schotter tragfähig ist, ist das völlig in Ordnung. Und dass er auf Holz steht ist auch okay. Es muss halt regelmäßig überprüft werden, ob es noch in einem guten Zustand ist. Als Sachkundiger schaue ich mir das auch regelmäßig an, va. bei Untendrehern.

Leider herrscht oft die Ansicht ein privat genutzter Kran braucht keinen TÜV ( ich finde es okay, dass Wort so zu benutzen. Beim Auto spricht auch jeder vom TÜV, obwohl es auch nicht korrekt ist. UVV alleine ist auch nicht korrekt. Wenn dann ist es die Prüfung nach UVV, aber das sind Wortklaubereien)

Aber auch ein privater Kran braucht seine regelmäßign Prüfungen.

Aber, wie schon gesagt wurde, kannst du ihn nicht zwingen. 

Leider ist man da in Deutschland, gerade beim privaten Hausbau, oder Umbau ziemlich nachlässig ob Prüffristen eingehalten wurden.

Vielen lieben Dank für diese nette und umgängliche Antwort. Ich hoffe der Besitzer wird aus eigenem Interesse und Verantwortung dem nachgehen und das Ding mal auf Sicherheit fachmännisch überprüfen lassen. Schließlich hat es eben seit bald 3 Jahren keiner mehr gemacht.

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