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Geschrieben

Nur einmal so am Rande angemerkt. Der Aufkleber für die uvv ist auch nicht zwingend notwendig. Es zeigt ja nur dem Herrn von der BG, auf die schnelle, dass eine Prüfung erfolgt ist. Das eigentliche Prüfprotokoll ist das wichtige dabei.

Und ein Lehrgang zum Sachkundigen ist in zwei Tagen gemacht. Dann darf man die Dinger selbst ausstellen. 

Und mal ganz ehrlich. Ich sag meinen Nachbarn auch nicht alles. Geht sie auch nix an. Wenn ich so überlege, wie viele dumme Fragen ich mit noch dümmeren Antworten beantwortet habe, dann wäre ich ein reicher Mann wenn ich jedesmal 10€ bekommen hätte. 

Der Kranschein ist genauso wie der Stapler oder Erdbaugeräteschein genauso viel wert wie eine Rolle Toipapp. Das sagt nur aus, dass man auf die Gefahren hingewiesen wurde und nicht, dass man mit dem entsprechenden Gerät auch wirklich umgehen kann.

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Geschrieben (bearbeitet)

...nur als Hinweis, er braucht keine Versicherung - es gibt kein Pflichtversicherungsgesetz für Krane wie beispielsweise bei für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge.

Es haftet der Eigentümer, Grundstückseigentümer aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht z.B. Schadensersatzpflicht aus § 823 BGB... ob er das aus seiner eigenen Tasche bezahlt oder eine Verishcerung dafür abschließt ist seine Sache und geht niemanden etwas an.

@RH6Fahrer ...ich kenne Krane, da biste nach der aktuellen UVV-Plakete mächtig am Suchen, weil der komplette Kran rundrum mit Plaketten aus allen möglichen Jahren zuplakettiert ist.

Staplerschein ist wenigstens noch halbwegs vorgeschrieben... beim Kran reicht lt. DGUV

das 18. Lebensjahr vollendet haben,

die körperlich und geistig geeignet zu sein,

die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sein und ihre Befähigung hierzu ihm (dem Unternehmer) nachgewiesen haben und

es muß zu erwarten sein, daß er die ihm übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllt.

 

Aber das gilt auch nur gewerblich.. privat brauchste genau soviel, wie du auch brauchst um z.B. nen popeligen Rasenmäher zu bedienen - nämlich goarnix.

bearbeitet von Aka
Geschrieben

Zudem hatte ich auch schon Leute von der BG auf der Baustelle und dem war es fast egal, ob die uvv abgelaufen war. Seine Aussage damals war: " ihr habt Rückfahrkameras nachgerüstet, die Ketten sind alle mit Sicherung, im Werkzeugcontainer hängt ein Feuerlöscher und Verbandskasten, das Zeug ist sauber aufgeräumt... Ihr achtet auf das was wichtig ist. Macht halt die uvv irgendwann mal nach"

 

Geschrieben
vor einer Stunde, Leni schrieb:

 😂das Ding ist 53 Jahre alt....😉

Auf der ersten Seite schreibst du er wäre BJ 78. Bei 53 Jahren, wäre er BJ 70. Was stimmt denn jetzt alles an der Geschichte und was nicht? 

Geschrieben (bearbeitet)

...so ists ja auch richtig, wenn man sich anguckt was bei der UVV geprüft wird, dann ist die Ablegereife des Hubseils und die Überlasteinrichtung die beiden wichtigen Punkte. 
Und z.B. bei den / bestimmten Vollmastern gibts von Liebherr eine TI, dass bei den Zugstangen die den Ausleger halten Rissprüfungen zu machen sind... weil sie festgestellt haben, dass da vereinzelt Risse aufgetreten sind.

Das was die Standfestigkeit betrifft... also die Stützfüße und Unterlegeplatten / -hölzer interessieren bei der UVV sowieso nur am Rande, da das in der Regel bei der täglichen Inbetriebnahme zur Sichtprüfung durch den Kranfahrer gehört - wenn ich jetzt noch was vom Kran-Kontrollbuch schreibe, dann fängt die TE wohl noch an dem Nachbarn deswegen auf den Sack zu gehen und will das Ding als Nachbarin unberechtigterweise auch noch kontrollieren. :lol:

Aber um die Sicherheit gehts ja nur vordergründig, als vorgeschobenen Grund... das kann man schon rauslesen. 

Und zum Alter... das ist bei einem Kran kein Problem, so lange der immer wieder mal an den richtigen Stellen gewartet wurde und wird. Wenn wir z.B. alte Krane ausgemustert haben, dann ist da so mancher ab Baustelle für eine paar Euros zu einem Kran-Vermieter & Reparaturbetrieb gegangen der die Krane generalsaniert und hinterher sogar wieder vermietet hat. Wobei die sogar die Befähigung hatten / haben an den tragenden Bauteilen eines Kranes zu schweißen.... die haben auch so manchen zerdepperten Turm oder Ausleger wieder zurecht gebogen.

Liebherr 50K ... mitm Ausleger gegen den Turm von nem im Schwenkbereich stehenden Obendreher gefahren...

LH50KAusleger01.thumb.jpg.d8c914160c501a382205c0498a63188a.jpg

bearbeitet von Aka

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