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Gast Tom-ST
Geschrieben

Hi

Ja das ist vollkommen richtig, willst du einen ZW-Bagger auf DB Gleisen benutzen brauchst du dafür den Triebfahrzeug Führerschein der Klasse 1 ,sonst wird das nix.

Gruß Maik top.gif


Stimmt, es gab aber auch Zeiten wo die Klasse 3 Ausreichte.
Nu ist es wie du sagst Klasse 1, und somit auch die Freigabe als Lokführer.
  • 1 month later...

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Geschrieben

Ein 900´er der Fa.Achatz der in Karlsruhe arbeitet

2011/05/post-15386-1305811511_thumb.jpg

2011/05/post-15386-1305811550_thumb.jpg

  • 1 month later...
Geschrieben (bearbeitet)

Stimmt, es gab aber auch Zeiten wo die Klasse 3 Ausreichte.
Nu ist es wie du sagst Klasse 1, und somit auch die Freigabe als Lokführer.


Das reicht allerdings noch nicht, wenn man nen Wagon (reicht schon ein kleiner SKL-Anhänger) anhängen möchte.
Dann muss man noch den Schein zum Bremsprobeberechtigten und Wagenprüfer machen...
Alles in allem ein teurer aber notwendiger Spass wink.gif bearbeitet von ZW-Fanatiker

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Gast
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