Form 8A 246 Geschrieben 1. September 2005 Geschrieben 1. September 2005 Noch zur Ergänzung: Oftmals sind die asphaltierten Straßen in Neubaugebieten zunächst nur als Bautraßen gedacht. Wenn die Bebauung fortgeschritten oder beendet ist, wird die Infrastruktur in die endgültige Form gebracht.Wie schon gesagt: Bei der Gemeindeverwaltung nachfragen. Zitieren
hakes1701d 0 Geschrieben 1. September 2005 Autor Geschrieben 1. September 2005 Das heisst, dass die Gemeinde den Zugang zum Grundstück ermöglichen muss. Man spricht auch von Erschliessung. Wahrscheinlich die gesamte Breite. Die entscheidente Frage ist, ob und wann dies geschieht. Könnte mir vorstellen dass der Weg noch um bspw. einen Meter verbreitert wird, der Rest evtl. Gehweg oder Parkbuchten. Dies musst Du mit der zuständigen Gemeindeverwaltung abklären.← Also hier das Bild es ist da gelb umrandeteDer rot markierte Teil des Wendhammers kommt weg und wirs wohl zum Nachbargrundstück gehören.Der eingezeichnete Weg ist vorhandne und geteert. DEr rote Strich soll jetzt mal den breiteren Weg darstellen also die 3 Meter die die Gemeinde abzieht um sich so die Option einer möglichen Bebauung dahinter zu erhaltenich hoffe es hilft??Auch steht der Kaufpreis incl. Erschliesssung fest Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 1. September 2005 Geschrieben 1. September 2005 Wenn ich das richtig verstehe, erfolgt die Zufahrt zum Flurstück über den Wendalinusweg. Wahrscheinlich wird so verfahren, dass eine Verbreiterung des Weges erfolgt, evtl. mit Gehwegen. Zitieren
hakes1701d 0 Geschrieben 1. September 2005 Autor Geschrieben 1. September 2005 Wenn ich das richtig verstehe, erfolgt die Zufahrt zum Flurstück über den Wendalinusweg. Wahrscheinlich wird so verfahren, dass eine Verbreiterung des Weges erfolgt, evtl. mit Gehwegen.←Genau Zufaht über Wendalinusweg.Momentan ist der vorhande Weg 2 m breit die Verbreitrung ist geplant falls es mal eine Zufahrtsstraße wird! Fußwege sind da nicht geplant. Nur die Option kommt erst in Jahren oder vielleicht nieAber von der jetzigen Straße fällt es aber 50 cm ab, parktisch als Absatz Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 1. September 2005 Geschrieben 1. September 2005 (bearbeitet) Müsste aber schon eine Zufahrt werden, da - und in diesem Punkt sind sich alle LBO's ähnlich - pro Wohneinheit 1,5 PKW Stellplätze (die Bauverwaltungen verlangen deshalb 2 Stellplätze) im Bauantrag nachgewiesen werden müssen.Der Höhenausgleich auf dem Grundstück erfolgt durch entsprechendes Einnivellieren des Gebäudes. Deshalb muss die Gemeindeverwaltung auch Auskunft über den geplanten Ausbau bzw. das endgültige Höhenniveau des Weges (Straße) und des Zeitplanes geben können. Die Angleichung der Gebäudezugänge erfolgt bspw. mit Teilen des Baugrubenaushubes auf dem Baugrundstück selbst. bearbeitet 29. Dezember 2005 von Form 8A Zitieren
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