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Geschrieben

Guten Tag, ich bin neu hier und hätte ein Frage, die mir bisher niemand zufriedenstellend beantworten konnte.

 

Ich bin seit Mai 2020 in einem großen Firma für Baustoffe beschäftigt und in meinen Arbeitsvertrag steht, das sich die Kündigungsfristen nach dem Tarifvertrag richten.

 

Nun habe ich am 18.11.2021 gekündigt und mein Vorgesetzter ist der Ansicht, das ich noch bis zum Monatsende der Folgemonates (31.12.2021) arbeiten müsste. Im Tarifvertrag steht aber, das bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu 3 Jahren nur 12 Werktage gelten. Dies will mein Arbeitgeber nicht anerkennen uns meint, das gelte für mich nicht! 

 

Hat jemand damit Erfahrung? 
 

Bin ein wenig ratlos.

 

Danke in voraus. Tobias

 

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Geschrieben
Zitat

kann beiderseitig mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden

 

Was will dein Vorgesetzter machen?  Dich mit der Polizei zur Arbeit abholen lassen?

 

1.2  Gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber.

 

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