Alessandro18 0 Geschrieben 8. November 2021 Geschrieben 8. November 2021 Guten Abend, ich habe eine Frage an euch. Und zwar, wer darf einen normalen Baukran Auf- und Abbauen? Reicht da ein normaler Kranschein oder muss man dafür etwas besonderes haben? Zitieren
Aka 1.776 Geschrieben 8. November 2021 Geschrieben 8. November 2021 (bearbeitet) Einen Kranschein brauchst du dazu nicht einmal, sondern du mußt ein Sachkundiger sein, womit du berechtigt bist die UVV-Prüfung an einem Kran vorzunehmen. Eine UVV-Prüfung ist jährlich und nach jeder Montage und auch jeder Änderung in der Konfiguration eines Kranes nötig... d.h. zu jeder Montage / Konfigurationsänderung (z.B. Klettern) ist ein entsprechender Prüfbericht zu schreiben. Wobei es bei einer Montage, etc. z.B. obligatorisch ist neben weiteren Prüfpunkten die Überlast mit einer entsprechenden Last (Kranwaage) zu prüfen. Nur der Vollständigkeit halber: Parallel dazu gibts noch die Sachverständigen-Prüfungen durch einen entsprechenden Sachverständigen. Um einen Kran zu bedienen wird (noch) kein Kranschein benötigt, es genügt wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind: In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert: Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. und außerdem muß derjenige vom Unternehmer entsprechend schriftlich zum Führen des entsprechenden Kranes beauftragt sein. PS: siehe Bayerische Bauakademie Feuchtwangen Kurs "Zur Prüfung befähigte Person für Turmdreh- und Schnelleinsatzkrane" ... in der Kursbeschreibung kann man ein paar Sachen rauslesen. bearbeitet 8. November 2021 von Aka Zitieren
OTTO KAISER 32 Geschrieben 8. November 2021 Geschrieben 8. November 2021 Kranmonteur ist kein Lehrberuf, die meisten Monteure sind Elektriker oder Schlosser, Kranmonteur ist ein Anlernberuf. Es muß aber bei jedem Montage Team einen Richtmeister geben, der hat die Verantwortung für die Montage. Zitieren
Aka 1.776 Geschrieben 8. November 2021 Geschrieben 8. November 2021 ...das nennt sich Leitmonteur, welcher die Verantwortung trägt, hinterher die UVV-Prüfung macht und auf dem Prüfbericht dafür unterschreibt. Und dieser Leitmonteur muß zwingend ein Sachkundiger ("Zur Prüfung befähigte Person") sein. Zitieren
baukranate 23 Geschrieben 9. November 2021 Geschrieben 9. November 2021 vor 10 Stunden, Aka schrieb: 3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und Und hier stellt sich immer wieder die interessante Frage, wie diese Befähigung nachzuweisen ist!? Zitieren
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