Gartenkralle 0 Geschrieben 27. Mai 2021 Geschrieben 27. Mai 2021 Hallo, wir wollen uns einen Wacker EW 100 Mobilbagger beschaffen. Da uns in der Klasse von einer Singlebereifung abgeraten worden ist, welche Möglichkeit gibt es im Bereich Zwillingsbereifung ohne die allgemeine Betriebserlaubnis zu verlieren? Es wären Standardmäßig 8.25-20 verbaut gewesen, die uns aber aufgrund des großen Mittelsteges nicht zusagen. Gibt es dafür eine Lösung? Hab mal Musterbilder angehängt, wie wir es uns vorstellen würden. MfG Zitieren
SirDigger 2.352 Geschrieben 27. Mai 2021 Geschrieben 27. Mai 2021 (bearbeitet) Da die ABE vom Hersteller kommt, muss der aus sagen was geht... Auf deinen Bildern sind Bandenmarkt Reifen (heute HBI Tyres) alles 22,5" felgen... in 8,25x20" ist die Auswahl recht eingeschränkt. bearbeitet 27. Mai 2021 von SirDigger Zitieren
Aka 1.811 Geschrieben 27. Mai 2021 Geschrieben 27. Mai 2021 ...wieso sollte es da keine ABE geben... die hat jeder Mobilbagger auch mit der üblichen Zwillingsbereifung und wird vom Hersteller mitgeliefert... wie auch der §70 StVZO. Den §70 mußte dann von deiner zuständigen Regierungsbehörde umschreiben lassen... z.B. läßt Liebherr den §70 aufgrund des Werksstandorts in Baden Würtemberg beim Regierungspräsidium Tübingen machen. Bis vor einigen Jahren war die Ausnahmegenehmigung so formuliert, dass die bundesweit gegolten hat... leider fühlten sich da diverse Bundesländer, etc. auf den Schlips getreten... seither steht da drin, dass die Genehmigung mit Zustimmung der jeweiligen örtlichen Regierungsbehörde am Standort des Halters gültig ist. Also mußte den Schrieb an deine örtlich zuständige Behörde schicken und ich hab da z.B. vom Regierungpräsidium Oberpfalz in Regensburg einfach einen Schrieb zugeschickt bekommen (kostete immer 25,-€ ), welcher der Genehmigung beizufügen ist. Außerdem brauchste von der unteren Straßenverkehrbehörde... also deiner örtlichen Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt ne Gegehmigung nach §29... insofern die nicht bereits im §70 enthalten ist - steht ausführlich drin. Und zudem brauchste für einen Bagger eine weitere Ausnahmegenehmigung gem. §29 StVO wegen der Sichtfeldeinschränkung. PS:... nen Wacker EW 100 wollten wir damals als weitere Maschine / Ergänzung zu nem vorhanden Terex TW85 und nem kleineren Wacker Neuson 6503 auch mal kaufen, da hat uns unser Liebherr Vertragshändler alternativ nen LH A910 angeboten... der dann auch gekauft wurde. Da gabs in der Firma einen Tiefbaupolier, der immer die etwas verzwickten Baustellen / Bausellen innerstädtisch mit recht beengten Verhältnissen gemacht hat... sein Baggerfahrer, der bisher nen A904 gefahren hat war zwar erst nicht so begeistert, aber letztendlich nach ein paar Baustellen hatte sich das gewandelt. Zitieren
Aka 1.811 Geschrieben 27. Mai 2021 Geschrieben 27. Mai 2021 (bearbeitet) ...ich glaub ich kann mich erinnern, dass ich gerade von dem Wacker Neuson 6503 keine vom Hersteller mitgelieferte §70-Ausnahmegenehmigung hatte. Da lag bei den Papieren zu dem Bagger nur so ne Datenbestätigung mit der man sich als Kunde selbst um die Ausnahmegenehmigungen kümmern sollte. Daher Vorsicht, bei den Verkaufsgesprächen bzw. im Auftragsschreiben unbedingt darauf achten, dass der Bagger mit einer entsprechenden Genehmigung geliefert wird! Hier noch als Beispiel die Genehmigung eines Terex TW 85... für die Leute, die einem aus welchen Gründen auch immer weiß machen wollen, dass man das für einen solch kleinen Bagger (ohne Überbreite, keine Achslastüberschreitung, usw.) nicht bräuchte. bearbeitet 27. Mai 2021 von Aka Zitieren
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