FFB 0 Geschrieben 13. April 2021 Geschrieben 13. April 2021 Hallo, mir hat das Ordnungsamt die Vorgabe gemacht, dass ich aus meinem Grundstück nur vorwärts ein- und ausfahren darf. Allerdings würde ich gerne den Platz fürs Rangieren und Parken möglichst klein halten, um auf dem kompakten Grundstück noch genug Platz für das Haus zu haben. Gibt es eine Vorgabe, welche Wendefläche notwendig ist? In der Garagenverordnung Baden-Württemberg finde ich dazu leider keine Angaben. Die Situation ist auf dem Plan dargestellt. Danke! FFB Zitieren
SirDigger 2.307 Geschrieben 13. April 2021 Geschrieben 13. April 2021 Wenn es dir darauf ankommt viel Platz auf dem Grundstück zu sparen, würde ich die beiden Parkplätze paralell der Straße anlegen. Und argumentieren das man nur aus Richtung rechtem Bildschirm kommen würde zum Vorwärts/Rückwärts einparken. Wenn ich tief in meinem Hirn grabe, minimale Parkplatzlänge rückwärts einparken war 5,70, vorwärts 6,70m... also mit 13,40m Grundstücksbreite müsstest du das hinbekommen. Ansopnsten bist imho safe da zwischen garagen zeilen auch nur 5m gefordert sind, bzw deine breiten Parkplätze die Mindesbreite der verkehrsflächen reduzieren. 1 Zitieren
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