deheit 1 Geschrieben 13. August 2005 Geschrieben 13. August 2005 (bearbeitet) Ich glaube nicht das sich das Gütezeichen "RAL-Abbrucharbeiten" durchsetzen wird.Fast jeder mittelständige Betrieb hat bereits Zertifizierungungen um Arbeiten in kontaminierten Bereichen oder im Entsorgungsbereich ausführen zu können.Diese Zertifikate sagen aus, .. das der Betrieb etwas kann ...und ausführen darf!!!(ohne Einschränkung) Also die Zulassung für diese Arbeiten besitzt.Sollte sich ein Mittelständer um die "RAL-Abbrucharbeiten" bemühen, kann es meiner Meinung nach passieren, daß der Verein nach der Zuordnungstabelle nur die Stufe 2 zertifiziert.Damit hat der Betrieb schriftlich, ...... das er etwas nicht kann!!?? Und das nach vieleicht 20 Jahren erfolgreicher Tätigkeit in allen Bereichen!!????Dazu kommt, daß sich eine z.B. SCC zertifizierte Firma nicht um RAL bemühen wird, weil SCC von Auftraggebern in der Chemie-, Mineraloel-,und Energiebranche zum Teil vorausgesetzt wird.Noch ein persönliches Wort:Bis vor ca. 15 Jahren war es fast eine Zertifizierung dem Deutschen Abbruchverband anzugehören. In der Zwischenzeit haben sich Befähigungsnachweise (Zertifikate) etabliert, die der Abbruchverband akzeptiert, ...aber nicht unter seiner Federführung entstanden.Deshalb glaube ich, ... nehmt es mir nicht übel, daß die neu gegründete „Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V.“ dem Verband wieder einen gewissen Stellenwert geben soll.und hier die Meldung bei Baulinks.deNeues RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten anerkannt(31.12.2004) Neuen Bauvorhaben, Sanierungen oder Modernisierungen gehen heutzutage meist mehr oder weniger umfangreiche Abbrucharbeiten voraus. Häufig sind diese mit nicht zu unterschätzenden Gefahren verbunden und bergen sicherlich ein höheres Risiko als nachfolgende Bauarbeiten. Mit der Anerkennung des neuen RAL-Gütezeichens Abbrucharbeiten durch RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. wurden nun genau definierte Güte- und Prüfbestimmungen für diesen Bereich geschaffen. Sie dienen der Industrie aber auch öffentlichen Auftraggebern als verlässliche Orientierung bei Ausschreibungen von Abbrucharbeiten.Technischer Fortschritt und gestiegene Erfordernisse an den Umweltschutz verlangen im hoch technisierten Abbruchgewerbe eine dementsprechende Vorbereitung und Ausführung der Arbeiten. Die Güte- und Prüfbestimmungen des neu anerkannten RAL-Gütezeichens schreiben detaillierte Anforderungen für die Planung und Ausführung von Abbrucharbeiten, die Betriebseinrichtungen und Geräte, sowie die personellen Anforderungen der angeschlossenen Abbruchunternehmen fest. Sie gelten sowohl für den Abbruch von kompletten Bauwerken, Bauwerksteilen oder einzelner Bauelemente aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Eisen, Stahl oder sonstigen Baustoffen. Über alle anfallenden Abfälle ist Bilanz zu führen.Die Abbrucharbeiten werden in fünf einzelne Stufen gegliedert, wobei sich das Anforderungsprofil für die einzelnen Stufen aus einer Zuordnungstabelle ergibt. Maßgeblich für die Einstufung ist die Höhe des abzubrechenden Gebäudes und dessen Abstand zu anderen Gebäuden oder baulichen Anlagen bzw. ob es sich um einen Teilabbruch handelt oder um Abbrucharbeiten in kontaminierten Bereichen.Führen dürfen das neue RAL-Gütezeichen Abbrucharbeiten der Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. nur solche Betriebe, die die Güte- und Prüfbestimmungen für Abbrucharbeiten durchgehend erfüllen, sich einer kontinuierlichen Eigen- und Fremdüberwachung unterziehen und denen das RAL-Gütezeichen verliehen wurde.siehe auch: * RAL Deutsches Institut für Gütesicherung * Gütegemeinschaft Abbrucharbeiten e.V. bearbeitet 13. August 2005 von deheit Zitieren
WISeGmbH 0 Geschrieben 24. Dezember 2007 Geschrieben 24. Dezember 2007 Hallo @ allhabe dieses Topic gerade gefunden, mich würde in dem Zusammenhang interessieren was es so alles an Zertifizierungen -vor allem im kontaminierten Bereich- gibt und was gängig ist. Zitieren
Baujoker 0 Geschrieben 17. März 2008 Geschrieben 17. März 2008 Hallo für Arbeiten mit Schadstoffen brauchst du auf jedenfall den Pharagraph 39 (Erlaubnis für den Umgang mit Technischen Gefahrstoffen) Erlaubnisverfahren dauert ca. 2 Monate ............... Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.