Torsten K 56 Geschrieben 2. Januar 2021 Share Geschrieben 2. Januar 2021 Um noch deine Frage mit dem wegklappen zu beantworten. Ich habe mal einen 2008 demontiert und montiert, deswegen weiß ich, dass du zum wegklappen kein besonderes Hilfsmittel benötigst. Der Ausleger und der Turm liegen nach der Demontage aufeinander und dann, wenn die Bolzen entfernt sind, kann man den Turm und das Auslegerteil problemlos mit der Hand wegklappen. Vor der Demontage solltet ihr auf jeden Fall nochmal das Hubseil prüfen, denn dieser Krantyp wird mit dem Hubseil aufgerichtet, bzw. abgelassen. 1 Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Red_Bull 1 Geschrieben 2. Januar 2021 Autor Share Geschrieben 2. Januar 2021 vor 19 Minuten, Torsten K schrieb: Vor der Demontage solltet ihr auf jeden Fall nochmal das Hubseil prüfen, denn dieser Krantyp wird mit dem Hubseil aufgerichtet, bzw. abgelassen. danke das Hubseil ist neu wie hast du den 2008 damals transportiert mit Werksachsen und Betriebserlaubnis oder "einfach so" bis 25kmh Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Torsten K 56 Geschrieben 2. Januar 2021 Share Geschrieben 2. Januar 2021 Ich war nur der Monteur. Der Käufer des Kranes hatte Achsen mitgebracht und den Kran mit seinem Trekker gezogen. Waren 25 km/h Achsen. Ob er dafür eine Genehmigung hatte, weiß ich nicht, aber wie Aka schon erläutert hat, "einfach mal so" ist nicht. Man braucht eine Genehmigung. 1 Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Red_Bull 1 Geschrieben 2. Januar 2021 Autor Share Geschrieben 2. Januar 2021 (bearbeitet) scheint also nicht ganz unmöglich ist wohl wie immer, frag 3 Leute bekomme 4 Antworten bearbeitet 2. Januar 2021 von Red_Bull Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Aka 1.764 Geschrieben 2. Januar 2021 Share Geschrieben 2. Januar 2021 (bearbeitet) ...passieren darf halt nichts und es muß einem auch klar sein... gerät man an einen Unifomierten, der Ahnung von der Materie hat, dann steht die Fuhre und es wird teuer & unangenehm... Achsen + Zugfahrzeug mit Dauergenehmigung besorgen oder nen Tiefladerzug + Mobilkran um den Kran aufzuladen. Evtl. dazu ne Gewinnabschöpfung... das wird immer populärer zumindest bei Fuhren ohne Genehmigungen, wo sich ein Gewerblicher was spart. Aber viele, auch Gewerbliche / Firmen / etc. vertrauen wohl darauf, dass die meisten Uniformierten keine Ahung von Krantransporten, Mobilbaggern, Ladern, usw. haben. Ich hab z.B. mal die Genehmigungen für ca. 10 Mobilbagger einer Firma auf Vordermann gebracht, da etliches abgelaufen war... also erstmal die §70 StVZO vom Regierungspräsidium, anschließend die Genehmigungen gem. §29 / §46 StVO von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (wegen der Sichtfeldeinschränkung, Überbreite bei Baggern mit Breitspur mit 2,75m und Übergewicht bei Baggern, wie LH 904 / LH 920... usw.). Überrascht war ich, dass die Sachbearbeiter einer Straßenverkehrbehörde eines Landkreises mit zig Baufirmen und demnach auch Mobilbaggern von einem solchen normalen Routinevorgang, wie einer solchen Ausnahmegenehmigung so gut wie keine Ahnung hatten... erst nachlesen mußten und am Ende mir die Genehmigungen mit den Worten "gucken sie mal selbst drüber, ob das so paßt... notfalls schreiben wir das nochmal um" ausgehändigt haben. Meine Verwunderung hab ich damals bei einer Gelegenheit auch mal gegenüber dem zuständigen Abteilungsleiter geäußert... "kann doch nicht sein, dass wir (unsere Firma) die einzigen sind, die entsprechende Genehmigungen einholen... da draußen fahren doch auch von anderen Firmen jede Menge Mobilbagger auf den Straßen rum"... daraufhin hat er zwar nix gesagt, aber etwas nachdenklich hat der schon gewirkt. PS:... wobei manche Städte / Landkreise die Zügel schon anziehen... während ich für unsere Krane Dauergenehmigungen jeweils für die LL-Achse und für die SL-Achse hatte, die sämtliche unserer Krantypen vom LH 20K, 28K, 32K, 35K, 50K 63K und 71K umfaßt haben hat mir ein Kranverleiher / Kranmontagefirma aus dem Münchener Raum erzählt, dass bei deren Genehmigungsbehörde inzwischen für jeden einzelnen Krantyp eine Genehmigung bantragt werden muß. Da hab ich damals obwohl wir nen LH 42.K1, 2 Stück werksneue LH 53K und nen LH 81K dazu bekommen haben gegenüber der Regierungsbehörde und örtlichen Straßenverkehrsbehörde erstmal die Füße still gehalten und die Krane ggf. lieber von beauftragten Firmen umsetzen lassen. bearbeitet 2. Januar 2021 von Aka 2 Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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