beomeo 0 Geschrieben 30. November 2020 Geschrieben 30. November 2020 Guten Tag zusammen, ich wende mich heute mit einer wohl eher ungewöhnlicheren Frage an euch. Ich ziehe demnächst um und hätte ein recht schweres Aquarium das mit müsste. Es bestehen Zweifel von mir und von meinem Vermieter, ob die Decke, die Last des Aquariums tragen kann. Maße des Beckens: L=1500mm, B=500mm, Gewicht etwa 500kg Beschaffenheit der Decke: Material Beton, Dicke 180mm, Estrich schwimmend verlegt, Baujahr des Hauses 1970. Der Raum in dem das Becken aufgestellt wird hat etwa 30m². Ob es jetzt eine Spannbetondecke, Beton-Hohlsteindecke oder sonstiges ist, konnte mir der Vermieter leider nicht sagen. Das Becken wird an einer Wand stehen und nicht frei im Raum. Ich weiß, dass ich am besten einen Gutachter beauftragen sollte aber das kann ich mir leider nicht leisten :-/ Es wäre echt toll, wenn mir jemand dazu genauer etwas sagen könnte ob es geht, oder doch problematisch werden könnte. Ich bedanke mich schon mal vorab für alle Antworten. Viele Grüße Zitieren
SirDigger 2.266 Geschrieben 30. November 2020 Geschrieben 30. November 2020 Innenwand? Raum nebenan? Außenwand? Ist halt so schwer zusagen, und rein rechnerisch grenzwertig. Zitieren
beomeo 0 Geschrieben 30. November 2020 Autor Geschrieben 30. November 2020 Das Becken wird an einer Innenwand stehen. Der Raum selbst hat 2 Außenwände, 2Innenwände (sofern das eine Relevanz hat). Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 30. November 2020 Geschrieben 30. November 2020 Ist aus meiner Sicht ohne statischen Nachweis nicht zulässig wenn man berücksichtigt, dass damals nach DIN 1055 Teil 3 gleichmäßig verteilte Verkehrslasten von 1,5 KN/m² bzw. 2,0 KN/m² (je nach Querverteilung) für Decken über Wohn- und Aufenthaltsräumen angesetzt wurden. Damit waren besondere Lasten aus Regalen, kleinere Maschinen, Tresore, Nachtspeichergeräte etc. ohne rechnerischen Nachweis bis zu 300 kp (3,0 KN) auf diesen Decken zulässig. Mit 500 kp (5,0 KN) ist dann ein rechnerischer Nachweis erforderlich. Zitieren
SirDigger 2.266 Geschrieben 30. November 2020 Geschrieben 30. November 2020 Es gibt aber noch die Ausnahme in der DIN1055 Absatz 5b Zitat Ein zusätzlicher Nachweis für den Einbau elektrischer Speicherheizgeräte, Tresore oder ähnliches auf Decken in Gebäuden, die nach Abschnitt 6.1, Tabelle 1, mit der gleichmäßig verteilten Verkehrslast von 150 kp/m2 (1,5 kN/m2 ) bzw. 200 kp/m2 (2 kN/m2 ) berechnet sind, ist nicht erforderlich, wenn das Gerät die Decke mit höchstens 300 kp (3 kN) belastet; das Gerät die Decke mit höchstens 500 kp (5 kN) belastet, wenn dieses an einem statisch in Rechnung gestellten Auflager der Decke rechtwinklig zu ihrer Spannrichtung stehen soll. jetzt müsste man nur wissen wie sie Decke gespannt ist... Zitieren
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