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Geschrieben

Hallo, 

bei mir auf dem Gelände stehen wieder einige Projekte an und diesmal möchte ich mir selbst nen etwas älteren Kran kaufen. Mieten is unrentabel da sehr viele unbenutzte Tage anfallen. 

Meine Fragen. 

Für den Eigengebrauch muss der Kran TÜV haben oder ist das nur für den Verleih zwingend erforderlich?

Der Aufbau darf nur durch einen Fachmann mit Prüfung erfolgen? 

Danke

Schöne Grüße 

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Geschrieben (bearbeitet)

...ein Kran braucht sogar 2 Prüfungen... eine jährliche Sachverständigenprüfung, wobei es bei neuen und neueren Kranen längere Prüfzyklen gibt - wann die nächste Prüfung fällig ist kann man normalerweise auf dem Prüfbericht nachlesen.

 

Und außerdem benötigt ein Kran zusätzlich noch die Prüfungen durch einen Sachkundigen - das ist quasi jemand der eine entsprechende Ausbildung / einen entsprechendne Kurs zum Kranmonteur hat und damit Kräne als Leitmonteur montieren darf.

Die Sachkundigenprüfung ist soweit ich weiß entweder jährlich fällig oder immer bei einer Montage oder bei jeder Änderung an der Krankonfiguration -Kran Klettern / Abklettern / Turmstücke ein- / ausbauen, Ausleger verlängern / verkürzen, etc.

Und zusätzlich auch bei speziellen Vorkomnissen... ich hatte z.B. mal einen Vorfall, da wurde ein Obendreher (Liebherr 71 EC) wegen einem Schaden an der Laufkatze stillgelegt -ein Stahlseil hatte sich in die Katze eingeschnitten, nachdem sich die entsprechende Führungsrolle verabschiedet hatte... wobei man sich schon fragt, wie das einer "qualifizierten Fachkraft" Kranfahrer nicht frühzeitig auffallen kann.

Letztendlich hat der von mir für die regulär jährliche Sachverständigenprüfung geschickte Sachverständige den Kran unverzüglich / sofort stillgelegt, die Katze wurde anschließend von einem entsprechenden Fachbetrieb geschweißt, die Schweißung mit entsprechenden Zeugnissen / Unterlagen im Kranprüfbuch dokumentiert und abschließend durch eine Prüfung (der Schweißer war selbst sogar Kransachverständiger), sowie durch eine Nachprüfung durch den beanstandenden Sachverständigen abgenommen.

Ach ja, und für die Montage brauchste selbstverständlich einen Sachkundigen, da der Kran ja auch nicht nur aufgebaut werden muß sondern am Ende auch die Überlasteinrichtungen eingestellt und der Kran geprüft werden muß (Sachkundigenprüfbericht).

bearbeitet von Aka
Geschrieben (bearbeitet)

Ich möchte da auch noch was hinzufügen.

Es kursiert oft das Gerücht, dass man bei privat genutzten Kranen keine Sachverständigenprüfung (TÜV) benötigt.

Das hör und lese ich immer wieder mal. Das ist absolut falsch! Krane, die älter als 16 Jahre sind benötigen sogar jährlich eine Sachverständigenprüfung.

 

bearbeitet von Torsten K
Geschrieben

Ja genau das meinte ich. Man hört dass privat die Prüfung nicht erforderlich ist. Kann man vermutlich auch ohne machen, sollte aber was passieren... sollte man schnell die Reise ins Ausland beginnen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Haften wird man zwar im Falle des Falles -wenn jemand schwer verletzt oder erschlagen von der Hakenflasche wird oder wenn der Kran auf dem Haus des Nachbarn liegt und beim Umfallen noch den Porsche, etc. platt gemacht hat- auch mit entsprechenden Sachverständigen und Sachkundigenprüfungen, aber sowohl bei der strafrechtlichen als auch der zivilrechtlichen Beurteilung sieht es erheblich besser aus, wenn man als Betreiber alles unternommen hat, sämtliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat um Unfälle zu vermeiden... und es eben trotzdem passiert ist.

Auch sollte man Bedenken, dass auch auf solchen "nur privaten" Baustellen ohne beteiligte Baufirma trotzdem die Berufsgenossenschaft als zuständiger Unfallversicherer ein Wörtchen bzw. nicht nur ein Wörtchen mitzureden hat, sobald neben dem Bauherrn selbst auch nur ein Helfer (auch aus der Familie, etc.) dabei ist - siehe Pflichtversicherung für private Bauvorhaben (klick).

 

Kräne sind hierbei leider ein Maschinentyp mit dem überdurchscnittlich viel passiert und auch mit entsprechend schweren Folgen... dabei muß der Kran noch nicht einmal umfallen oder zusammenbrechen... abstürzende Hakenflaschen (Stichworte Liebherr, Umschervorgang, Umscherklappen), abstürzende Lasten wegen nicht haltenden Bremsen, brechenden Bolzen, ablegereifen Seilen, etc.

Ein Kranmonteur und inzwischen auch Kransachverständiger hat mir vor Jahren als Verantwortlicher für den Fuhr- & Maschinenpark einer Baufirma mit ca. 30 Untendrehern und ca. 30 Obendrehern (vom LH 20K bis zum LH 200EC) wegen dem teilweise wirklich fragwürdigen und fahrlässigen Umgang mit den Turmdrehkränen mal diesen (klick) Bericht (.pdf "Turmdrehkrane benötigen mehr Aufmerksamkeit")  zur Weiterleitung an die entsprechenden Bauleiter gegeben.

Wegen Bedienfehlern des Kranfahrers abstürzende Hakenflaschen hatten wir in dieser Firma 3x... zum Glück immer nur ca. 10.000,-€ Sachschaden, keine Toten und keine Verletzten und einmal ist von einem LH 71EC wegen einer defekten / abgefahrenen Hubbremse die Last (Fertigteildecke) runter gekommen... wiederum zum Glück keine Toten, keine Verletzten und nur ein entsetzter Bauleiter, der käseweiß im Gesicht, mit schlotternden Knien bei mir aufgeschlagen ist und entsetzt meinte, wie so etwas passieren kann.

Dabei war das keine Firma, wo an sicherheitsrelevanten Sachen gespart wurde... sobald die Sicherheit in irgendeiner Weise betroffen war wurden wirklich keine Kosten und Mühen gescheut... und wenn ein Kranfahrer oder der Polier 5x angerufen hat "mit dem Kran oder der Maschine stimmt was nicht... wegen was auch immer", dann ist notfalls 5x ein Kranmonteur / Monteur (ob firmeneigener oder auch ein externer einer Kranfirma war eigentlich egal... da fuhr hin wer am schnellsten mit dem entsprechenden Fachwissen vor Ort sein konnte) rausgefahren um auch den geringsten Verdacht zu überprüfen.

Leider läßt aber die Qualifikation bei den Kranfahrern inzwischen sehr zu wünschen übrig, die Überprüfungen vor der in Betriebnahme, die Führung des Krankontrollbuches (hier (klick) eine entsprechende Vorlage von BKL, auch von der BG Bau erhältlich) wird insgesamt auf die leichte Schulter genommen bzw. garnicht durchgeführt.

Es sitzen teilweise Leute in den Krankabinen oder haben die Fernbedienung in der Hand, die absolut nicht wissen was sie tun... einer hat unseren Kranmonteur mal gefragt, warum der Kran einen Tag 4 Seilstränge, am nächsten 2 Seilstränge und am Tag darauf wieder 4 Seilstränge hat... der hat jedes mal zum Feierabend das Hubseil, damits nicht so durchhängt straff gezogen dabei die Flasche über den oberen Endschalter auf Anschlag gefahren und den Kran dabei umgeschert ohne zu wissen was er da macht.

Oder Thema Schrägzug... der Kranfahrer wollte mit einem Liebherr 180 EC einen Werkzeug-Container entladen... war zu schwer der Kran ging in die Überlastsicherung, fährt der doch nicht die Katze rein und zieht den Container mit Schrägzug vom LKW, so dass der Container vom LKW rutscht und ins Hubseil "fällt".

Oder noch so ein Fall, unser damaliger Kranmonteur war zufällig vor Ort und hat das daher mitbekommen... versucht der Kranfahrer von einem LH 71 EC doch nicht bei fast voller Ausladung von der gegenüberliegenden Seite der Baugrube einen Stapel Kanthölzer, der auf einem weiteren Stapel Hölzer steht anzuheben... Kran ging in die Überlast, also hat er die Katze rein gefahren und den Stapel mit Schrägzug "angehoben". Der Kantholzstapel rutschte vom unteren Holzstapel und in die Baugrube bis er vom Hubseil aufgefangen wurde und einen entsprechenden "Schlag" " Impuls " auf den Kran gegeben hat. Der Kran muß schon so gut wie in der Grube gelegen haben... so wie mir der Kranmonteur das berichtet hat.

bearbeitet von Aka
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