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Geschrieben
vor 16 Stunden, JulianLandgraf schrieb:

Ich habe jetzt erst wieder gelesen, das in Thüringen 80% der Baufirmen Garnicht Tarifgebunden sind.

Also zählt für die der Tarifabschluss auch nicht , egal ob Ost oder West. Wie kann das eigentlich sein???

Da hätte Ich mal gerne einen Link dazu....

Hier gibts auch so Spezialisten, nicht in dem Arbeitgeberverbänden, firmieren als Bagger&Fuhrbetrieb/Maschinenvermietung(und machen Abbruch Tief+Straßenbau) und sind nicht mal in der Innung und bilden also auch nicht aus.

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Geschrieben

Ich habe jetzt auch mal die Wegezeitenregelung bekommen....

 

Die Regelung der Wegezeit-/ Wegestreckenentschädigung erfolgt im BRTV / RTV (Regelungsort).

§ 2 Abs. 2a TV-Lohn, § 3 Abs. 2 TV-Gehalt (West/Ost) werden mit Inkrafttreten der neuen WE-Entschädigung gestrichen.

Baustellen mit täglicher Heimfahrt:

Gewerbliche Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit auf wechselnden Baustellen auf der Baustelle beginnt und die mindestens acht Stunden von der eigenen Wohnung oder der Sammelunterkunft zur Arbeitsleistung abwesend sind, erhalten zur weiteren Entschädigung von Wegezeiten/-strecken für das Zurücklegen der Entfernung zwischen Betrieb bzw. Sammelunterkunft und Arbeitsstätte eine WE nach folgender Maßgabe:

Die WE beträgt ab 1. Januar 2023 bei einer Entfernung

von 0 bis 50 km:                                          6,- €

von mehr als 50 km bis zu 75 km:           7,- €

von mehr als 75 km:                                   8,- €

täglich.

Die WE beträgt ab 1. Januar 2024 bei einer Entfernung von

0 bis zu 50 km:                                            7,- €

von mehr als 50 km bis zu 75 km:           8,- €

von mehr als 75 km:                                   9,- €

täglich.

Die Wegestreckenentschädigung ist als Verpflegungszuschuss ausgestaltet und ersetzt den bisherigen Betrag des § 7 Nr. 3.2 BRTV / RTV. Für diese Regelungen im BRTV / RTV wird ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2025 geregelt.

Baustellen ohne tägliche Heimfahrt:

Die WE bei nichttäglicher Heimfahrt beträgt:

mehr als 75 km bis 200 km:                        9,- €

mehr als 200 km bis 300 km:                    18,- €

mehr als 300 km bis 400 km:                    27,-€

mehr als 400 km:                                        39,- €

In § 7 Ziff. 4 BRTV / RTV und wird die Angabe 50 km durch die Angabe 75 km ersetzt (Definition Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt).

Bei Arbeitsstellen mit nichttäglicher Heimfahrt haben Arbeitnehmer ab 500 km Entfernung Betrieb/Arbeitsstellen nach jeweils 4 Wochen einen Freistellungsanspruch von 1 Tag.

Insoweit wird im BRTV / RTV ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2025 geregelt.

Entfernungen sind nach Maßgabe des kürzesten mit Personenkraftwagen befahrbaren öffentlichen Weges zwischen der Arbeitsstelle und dem Betrieb/der Sammelunterkunft zu bestimmen. Bei Verwendung eines Routenplaners, z.B. via Michelin, ist die Ermittlung der Entfernung nach der „kürzesten Strecke (Entfernung)“ zugrunde zu legen.

Die WE für die gewerblichen Arbeitnehmer gilt entsprechend für Angestellte und Poliere, deren Tätigkeit unmittelbar mit derjenigen der gewerblichen Arbeitnehmer in Verbindung steht und deren Arbeitszeit auf der Baustelle beginnt und endet.

In den Rahmentarifverträgen (BRTV / RTV) wird klargestellt, dass Wegezeit keine tarifliche Arbeitszeit ist (vgl. Papier).

Für „Bullifahrer“ gelten die bisherigen Regelungen des BRTV weiter.

7 Ziff. 4.3 Abs. 2 BRTV / RTV (Vergütung der erstmaligen An- und letztmaligen Abreise) wird zum 1. Januar 2023 gestrichen.

 

Und dafür hat die Gewerkschaft so ein Theater gemacht?   Und läßt sich dann so abspeisen?

6-8 Euro(die auch noch versteuert werden) dafür das die Leute zwei mal am tag 1-x Stunden in der Karre sitzen?   (die gröbsten die Ich hier beobachte ~140km eine Strecke und davon nur 1/3 Autobahn)

Und hey Ich kann jetzt fordern das die Leute frühs übers Lager kommen, und nicht direkt auf die Bausdtelle fahren(wenn es für sie Kürzer ist)

Und dann zählt das ganze nicht mal als Arbeitszeit....

Diese Regelung wird den Ost-West Arbeitstourismus nicht im geringsten unterbinden, und der prozentuale Unterschied in den Lohnsteigerungen gleicht das immer noch nicht annähernd aus, sondern vergrößert die Spanne weiter.

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 11 Stunden, SirDigger schrieb:

Da hätte Ich mal gerne einen Link dazu....

Hier gibts auch so Spezialisten, nicht in dem Arbeitgeberverbänden, firmieren als Bagger&Fuhrbetrieb/Maschinenvermietung(und machen Abbruch Tief+Straßenbau) und sind nicht mal in der Innung und bilden also auch nicht aus.

https://www.google.com/amp/s/www.mdr.de/nachrichten/thueringen/bauarbeiter-mehr-geld-tarif-vertrag-100~amp.html

Geschrieben

Baggerbetriebe gibt's bei uns auch wie Sand am Meer. Aber ich denke mir auch immer, so lange sich Leute mit wesentlich weniger als was ihnen Tariflich zu steht, zufrieden geben.Wird sich auch nichts ändern.

  • 2 weeks later...
Geschrieben (bearbeitet)

Mal was aus meiner E-Mail

 

Zitat

In uns finden Sie einen Partner, der spezialisiert ist, Mitarbeiter aus der Slowakei, in Deutschland zu beschäftigen. Stundenverrechnungssatz : 

Maurer                26,50 Euro Stunde brutto wie netto

Der Preis beinhaltet die Kosten für Lohnsteuer, Renten- und Krankenversicherung,

sowie Fahrgeld/Auslöse und Unterkunft für unsere Arbeiter.

Im Falle von Überstunden bzw. Sonn- Feiertagsarbeit, die von den Arbeitern geleistet werden,

werden zum o.g. Stundenverrechnungssatz keine weiteren Zuschläge dazu gerechnet.

 

Wieviel Lohnsteigerung bekommen wohl diese Angestellten....  

 

2 1/4 Stck slovakischer Maurer für den Preis eines deustchen Baufacharbeiters...

bearbeitet von SirDigger
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