Summi1992 0 Geschrieben 13. April 2020 Geschrieben 13. April 2020 Hallo, sind zu dritt auf da suche nach einen Mobilbagger welchen wir für Hausbau, Garten, Weiher und solche sachen privat nutzen können. In unserer näheren Umgebung steht dieser ZM19 welchen wir uns heute abend anschauen wollen. Was für Probleme / gab es mit diesem modell ? Kann hier jemand aus dem Forum evtl was dazusagen ? https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/zeppelin-mobilbagger-zm-19-deutz-motor-bfl-913-turbo/1358424409-276-7014 Danke und Grüße Michael Zitieren
caterpillar91 1.537 Geschrieben 13. April 2020 Geschrieben 13. April 2020 Hast du denn wirklich genug Platz? Zeppelin ZM19 ist ein Gerät Kanalbau, schweren Straßenbau und Abbruch. Der ist wirklich ziemlich wuchtig. Ein ZM12 / 13 würde ganz locker für dein Vorhaben reichen. Zitieren
DoosanDx190W 2.835 Geschrieben 13. April 2020 Geschrieben 13. April 2020 Also wir haben auch noch einen zm19 bei uns auf dem Platz stehen. Da war eigentlich nie großartig was dran. Außer mal nen Anlasser, ab und zu neue Batterien und die Packungen vom Verstellausleger Zylinder mussten gewechselt werden. Was beim dem Alter aber alles vollkommen normaler Verschleiß ist. Wie mein Vorredner schon sagte , ist das aber ein richtiges Eisenschwein mit fast 20 Tonnen und einem ordentlichen Heckschwenkradius. Also nichts wenn es eng wird. Ansonsten kann ich nichts schlechtes über den Bagger sagen. Steht wie ein Panzer und hat Kraft. Zitieren
Aka 1.776 Geschrieben 13. April 2020 Geschrieben 13. April 2020 (bearbeitet) ...für einen 20 Tonnen-Bagger brauchste (für die Straßenfahrt) neben einer Betriebserlaubnis, einer §70 StZO Ausnahmegenehmigung (Gutachten durch den TÜV erforderlich, bei der Regierungsbehörde zu beantragen z.B. Regierung der Oberpfalz - Sachgebiet 23 - Schienen- und Straßenverkehr mail: ausnahmegenehmigung70@reg-opf.bayern.de , Gültigkeitsdauer: i.d.Regel 12 Jahre) einer Ausnahmegenehmigung bzgl. der Sichtfeldeinschränkung (gem. §29 StVO, bei der Unteren Verkehrsbehörde (=örtliche Zulassungsstelle oder Behörde für Schwerverkehr, etc. wie auch immer das in der zuständigen Gemeinde genannt wird) zu beantragen, bekommste i.d.Regel für 6 Jahre) aufgrund der Überschreitung der Achslasten auch noch eine Sondergenehmigung gem. §29 StVO (bei der Unteren Verkehrsbehörde zu beantragen, bekommste immer nur für 1 Jahr). Für einen Bagger der nur 18 oder weniger Tonnen hat und auch innerhalb der normalen Maße bleibt z.B. nur 2,55m breit und keine Breitspur bekommste die Sondergenehmigung gem. §29 StVO für einen längeren Zeitraum oder teilweise is die bei der Beantragung des §70 schon darin enthalten. Eine gültige Versicherung z.B. durch die Betriebshaftpflicht wird in der Regel als Auflage in der §70 Ausnahmegenehmigung (Versicherungsbestätigung ist mitzuführen) gefordert. bearbeitet 13. April 2020 von Aka Zitieren
suwiesu 30 Geschrieben 18. November Geschrieben 18. November Moin. Ok, der Beitrag ist schon was älter aber vielleicht liest es ja wer... Kann mir jemand sagen wie viel Liter die Pumpen beim ZM 19 bringen? Und wie viel davon am Hammerventil ankommt und ob man die Menge auch irgendwie einstellen kann? Wär super. Gruß Jochen Zitieren
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