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Geschrieben

Hallo alle miteinander, 

ich bin Kleintransporte Unternehmer und habe gerade erst mein Unternehmen gestartet. Nun kenne mich noch nicht so gut aus, was ich als geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben kann und was nicht. Ich kann es schwer einschätzen ob ich nun meinen neuen Container (654,50 € brutto), denn ich mir zugelegt habe als geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben kann oder nicht.

In der Hoffnung, dass hier schon jemand einen ähnlichen Fall hatte und mir helfen kann wende ich mich an euch.

Gruß 

Jakob

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Geschrieben

Aber gilt das nicht als nicht selbständig nutzbares Wirtschaftsgut bin mir da unsicher... danke aber für deine Antwort @SirDigger. 😊

Geschrieben

Wir reden von so einer kleinen Blechbaubude, oder so einem kleinem Absetzcontainer?

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