Jakob Pesch 0 Geschrieben 9. März 2020 Geschrieben 9. März 2020 Hallo alle miteinander, ich bin Kleintransporte Unternehmer und habe gerade erst mein Unternehmen gestartet. Nun kenne mich noch nicht so gut aus, was ich als geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben kann und was nicht. Ich kann es schwer einschätzen ob ich nun meinen neuen Container (654,50 € brutto), denn ich mir zugelegt habe als geringwertiges Wirtschaftsgut abschreiben kann oder nicht. In der Hoffnung, dass hier schon jemand einen ähnlichen Fall hatte und mir helfen kann wende ich mich an euch. Gruß Jakob Zitieren
SirDigger 2.266 Geschrieben 9. März 2020 Geschrieben 9. März 2020 unter 800€ Netto kannst du es darauf abschreiben Zitieren
Jakob Pesch 0 Geschrieben 9. März 2020 Autor Geschrieben 9. März 2020 Aber gilt das nicht als nicht selbständig nutzbares Wirtschaftsgut bin mir da unsicher... danke aber für deine Antwort @SirDigger. 😊 Zitieren
SirDigger 2.266 Geschrieben 9. März 2020 Geschrieben 9. März 2020 Wir reden von so einer kleinen Blechbaubude, oder so einem kleinem Absetzcontainer? Zitieren
Jakob Pesch 0 Geschrieben 9. März 2020 Autor Geschrieben 9. März 2020 Von einem kleinen Absetzcontainer. Zitieren
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