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Die 4 Häuser standen doch unter Denkmalschutz...


Ja, die Gebäude standen unter Denkmalschutz (schon seit langem! und dies dürfte jedem zeitungsbelesenen Stuttgarter auch bekannt sein). Doch wie es bei öffentlichen Baumaßnahmen eben so ist, spielt das dann keine Rolle mehr, ob etwas verändert oder ganz verschwinden darf (z.B. Brauereigastätte Ochsen in Stuttgart-Vaihingen).

Das Land als Grundstückseigentümer wollte eine Besetzung wie in der Vergangenheit bei Nachbarhäusern dort verhindern und zog den angekündigten Abbruch etwas vor. Das ersparte der Polizei eine Menge Arbeit.

Das Angebot eines wohlhabenden Stuttgarters, die Gebäude zu kaufen, wurde abgelehnt. Der freigewordene Platz wird zum Teil für die Begleitmaßnahmen zu Stuttgart 21 benötigt (Verlegung der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle beim Landtag/Planetarium, Verkehrsumlenkung).

Nichts desto trotz ist es aber eine Ungerechtigkeit, da sich die öffentliche Hand gegenüber Privatbesitzern über den Denkmalschutz einfach so hinwegsetzen kann. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude sein Eigen nennen darf, weiß wovon ich rede.

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