Hawe 1 Geschrieben 6. Januar 2009 Geschrieben 6. Januar 2009 Wir wissen natürlich schon, wer es gemacht hat.Alle Hantwerker im Haus kamen aus der näheren Umgebung....Demnächst wird das Dach mit Kunststoffplatten eingedeckt.Der Putz/Klinker war unsere eigene Entscheidung.Dazu auch mal meinen Senf:Ich nehme mal an, dass der Zimmermann von Euch direkt beauftragt wurde? Dann hatte er gemäß VOB gearbeitet und die Gewährleistung ist nach zwei Jahren zuende. Wurde er aber nicht direkt von Euch beauftragt, sondern ist im Rahmen eines Bauträgers aktiv geworden, ist nicht der Zimmermann sondern der Bauträger in der Gewährleistungspflicht und die Gewährleistung wird gemäß BGB gehändelt, inkl. einer 5 jährigen Gewährleistung.Das nur mein juristisches Halbwissen vom Hauskauf vor 6 Jahren.Zum Carport/Schuppen: Und redet der Nachbar noch mit Euch oder nur noch über Euch?Gruß Hawe Zitieren
handreas 5 Geschrieben 6. Januar 2009 Geschrieben 6. Januar 2009 Zum Carport/Schuppen: Und redet der Nachbar noch mit Euch oder nur noch über Euch?DAS würd mich auch mal interessieren Wobei ich mich sehr freue, daß hier - wenn auch nach langer Zeit - so etwas wie eine "Rückmeldung" kommt!! In keinster Weise ist das gegen Holger gemeint, der ja hier besonders aktiv ist. Generell wünsche ich mir aber - wie bekannt sein dürfte - schon seit längerem mehr Berichte, wie letztlich dieses oder jenes hier erörterte Problem gelöst wurde. Denn nur so haben andere Mitglieder auch etwas davon... Gruß Henning Zitieren
Supergrobi 38 Geschrieben 6. Januar 2009 Geschrieben 6. Januar 2009 Hallo Holger,Vielen Dank,übrigends ist ja richtig schick geworden... Vielleicht kann ja noch jemand sagen wie und wonach das mit der Grundstücksgrenze so läuft?Danke schonmalGrüße SteffenHi Steffen, da das Baurecht nicht in Bundesgesetzen geregelt ist, gelten regional die unterschiedlichsten Regeln. Am Besten ist eine kurze Anfrage bei Deinem Bauamt, die können Dir genau sagen, was in Deiner Kommune machbar und erlaubt ist. Da man da ja doch entweder viel Eigenleistung oder Geld reinsteckt, sollte man es vorab baurechtlich abklären. Bei uns ist es z.B. erlaubt, ohne Baugenehmigung an der Grenze Carports oder Geräteschuppen zu bauen, wenn diese eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Wir haben einen Carport mit 5 Meter Länge und einem angebauten Schuppen mit 2,70 Meter, also 7,70 Meter Gesamtlänge und das genau an der Grundstücksgrenze. Bei meinen Eltern in Hessen haben Nachbarn auch schonmal 500 DM Strafe gezahlt vor einigen Jahren, weil der Carport ohne Baugenehmigung gebaut wurde, obwohl er nicht direkt an der Grenze stand.GrüßeJens Zitieren
Steffen 2.059 Geschrieben 6. Januar 2009 Geschrieben 6. Januar 2009 Hi Jens, Vielen dank,wurde ja an Holger damals genauso weitergegeben,ich dachte nur das es mittlerweile genauere oder präzisere Angaben hierzu gibt... Ich werde mal nachhaken... sollte es je zu einem Bau kommen werde ich natürlich davon berichten... Grüße Steffen Zitieren
Holger 1 Geschrieben 7. Januar 2009 Autor Geschrieben 7. Januar 2009 Der Zimmermann wurde direkt von uns beauftragt.Wir haben aber sofort nach Fertigstellung jeglichen Kontakt zu ihm abgebrochen. Unser Maurer fühlte sich ein wenig verantwortlich und hat ein paar Sachen korrigiert/korrigieren lassen und ein paar Sachen haben wir selber korrigiert.Mit dem Nachbarn haben wir weiterhin super Kontakt. Keine Probleme.Der Carport und Schuppen waren ungefähr so wie sie gebaut wurden im Bauantrag drin.Ich hatte diesen Thread total vergessen. Ich denke, das passiert leider oft so. Man hat irgendwo ein Thema gestartet, Problem gelöst, Thema aus dem Sinn. Zitieren
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