Form 8A 246 Geschrieben 16. Juli 2005 Geschrieben 16. Juli 2005 (bearbeitet) In RLP darfst Du Deinen Schuppen auf die Grenze stellen wenn er die mittlere Wandhöhe von 3,20 m nicht überschreitet und die Dachneigung zur Grenze nicht mehr wie 45° beträgt. Bei giebelständiger Bauweise darf Deine Giebelwandhöhe an der Grenze sogar 4,00 m betragen. Diese Zahlen gelten von Deiner Geländeoberfläche und sind konstant über einzuhalten, egal ob Du 50 cm oder keinen Abstand von der Grenze lässt.Da sich die LBO’s alle in etwa gleichen wird’s bei Euch auch so ähnlich sein. Nachfragen auf dem Bauamt und/oder nachlesen in Eurer LBO. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses aber auf jeden Fall mit dem(n) betroffenen Nachbarn die Baumaßnahme besprechen! bearbeitet 16. Juli 2005 von Form 8A Zitieren
Holger 1 Geschrieben 19. Juli 2005 Autor Geschrieben 19. Juli 2005 Hast Du für die Hütte schon einen Anbieter gefunden? Da gibts ja ganz schicke Sachen, gleich mit Carport kombiniert usw. Mir haben damals die Lösungen von Weka ganz gut gefallen, den Carport (bzw. die Pergola) hatte ich aber schon, daher kam eine solche Lösung nicht in Frage. Auf die Pergola muß nun noch das Dach drauf.Habe bei Hornbach einen Katalog bekommen, die bieten über eine schwedische Firma Häuschen an. Der Katalog war um die 100 Seiten stark, da gab es alles, was das Herz begehrt.Mal sehen, ob wir da zugreifen.@Form 8A: Danke! Ich werde jetzt mal mit unserem Bauamt sprechen ... Zitieren
Steffen 2.059 Geschrieben 5. Januar 2009 Geschrieben 5. Januar 2009 Hallo Holger, was kam eigentlich damals heraus ? Und wie ging es weiter mit dem Bau ?Über die Sache mit der Grundstücksgrenze mache ich mir momentan ebenfalls meine Gedanken... kennt sich jemand damit genaustens aus und kann eventuell mal darstellen wie und nach welchen Kriterien hier entschieden wird ?Hier wird doch auch zwischen Wohnfläche etc. unterschieden oder nicht? Beispiel wie es bei mir der Fall ist:die Garage läuft seit 1956 an der Grenze entlang,nun ist meine Überlegung einen Anbau des Hauses eben bis auf diese Grenze (und somit mit der Flucht der Garage gleichzuziehen) durchzuführen.Geht das so einfach oder macht hier eben die ''Neue'' Wohnfläche den entscheidenen Unterschied?Vielleicht weiß ja wirklich jemand darüber Bescheid und kann mir hier ein bisschen mehr Einblick in die Materie verschaffen...Danke und Grüße Steffen Zitieren
Holger 1 Geschrieben 6. Januar 2009 Autor Geschrieben 6. Januar 2009 (bearbeitet) Hui, altes Thema!Also, wir haben einen gemauerten Schuppen bauen lassen, 3,5 x 5 meter. Die 3,5 gehen an der Grundstücksgrenze entlang.Dann haben wir einen 5,5 meter langen Carport (4m breit), auch an der Grenze entlang, bauen lassen. Das Dach hat in der Mitte den tiefsten Punkt, dort ist auch die Hausecke mit dem Fallrohr.Also insgesamt 9m.Das ist die zugelassene Länge an der Grenze entlang. Und ich glaube die maximale Höhe ist 3 meter.(Wenn ich das mit maximal zugelassene Längen falsch verstanden habe, wird mich bestimmt jemand korrigieren.) bearbeitet 6. Januar 2009 von Holger Zitieren
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