Holger 1 Geschrieben 14. Juli 2005 Geschrieben 14. Juli 2005 Hallo,unser Haus steht 4 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.Jetzt wollen wir Carport und Geräteschuppen zwischen Haus und Grundstücksgrenze stellen (auf dem Bild dort wo das Auto steht). Unsere Auffahrt ist ca 60cm höher als das Grundstück des Nachbarn. Auf dem Bild sieht man rechts die L-Steine, an den Lampen entlang.Meines wissens nach dürfen wir 9 Meter an der Grenze entlang 2,4 Meter hoch (weil die Auffahrt ja schon 60cm angehoben ist) bauen, ist das richtig?Wenn wir also einen Carport bauen, der 6 Meter lang ist, dürften wir ja noch 3 Meter Schuppen (2,4 Meter hoch) bauen, richtig?Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:Die 3 Meter Höhe, gilt die nur DIREKT an der Grundstücksgrenze?Wir haben in der Pflasterung eine Aussparung von 3x5 Meter gelassen für den Schuppen.Wenn ich aber einen Schuppen kaufe, der nur 3x4,5 Meter gross ist und ihn so platziere, dass er 50cm von der Grundstücksgrenze entfernt aufhört, darf er dann höher als 2,4 Meter sein und somit die 3 Meter überragen?Ziemlich kompliziert. Wenn ich besser erläutern muss, müsst Ihr mir einen Hinweis geben. GrussHolger Zitieren
Supergrobi 38 Geschrieben 14. Juli 2005 Geschrieben 14. Juli 2005 Hallo Holger,eine 100% korrekte Antwort kann Dir nur Dein örtliches Bauamt geben. Die Frage nach der Höhe des Carports (bzw. die Überschreitung von Höchstmaßen) unterliegt evtl. auch der Mitsprache Deines unmittelbaren Nachbarn. Vielleicht hat er ja garnichts dagegen, da er auch etwas ähnliches an der Grundstücksgrenze plant. Dann kann man sich ja auch zusammenschließen und so ein Vorhaben gemeinsam realisieren.Gruß Jens Zitieren
max 5 Geschrieben 14. Juli 2005 Geschrieben 14. Juli 2005 (bearbeitet) Hallo,unser Haus steht 4 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt.Jetzt wollen wir Carport und Geräteschuppen zwischen Haus und Grundstücksgrenze stellen (auf dem Bild dort wo das Auto steht)....←Hallo Holger,Erstmal eine kleine Enttäuschung: Das ist Landesrecht. Evtl. gibt es dazu sogar noch Regelungen in der Gemeindebausatzung bzw. es gibt Baulinien im Baugebiet. Folglich kann dir hier wohl keiner eine 100% gesicherte Antwort geben, auf die du dich verlassen kannst. Kontaktiere doch in diesem Fall dein zuständiges Bauamt. Der zuständige Beamte wird dafür bezahlt dir die Rechtslage zu erläutern und dir zu sagen was du darfst oder nicht. Lass dir das dann schriftlich geben, denn dann bist du nacher nicht der Depp, wenn dein Nachbar meint es gefällt ihm plötzlich nicht mehr. Ansonsten mal als grobe Richtlinie die LBO Niedersachsen: LBOViele Grüße Max bearbeitet 14. Juli 2005 von max Zitieren
Gast kalle1 Geschrieben 14. Juli 2005 Geschrieben 14. Juli 2005 bedenke auch dass der Schuppen ein Dach braucht das normalerweise einige cm überhängt! nicht dass du den Schuppen direkt an die Grenze baust und kannst keinen Dachüberhang mehr anbauen! Zitieren
Holger 1 Geschrieben 14. Juli 2005 Autor Geschrieben 14. Juli 2005 (bearbeitet) Hallo!Vielen Dank für die Antworten!Supergrobi: der Nachbar plant dort nichts, er ist komplett fertig mit allen Massnahmen.Er ist sehr nett und hat vermutlich nichts dagegen solange ich mich innerhalb der Grenzen halte.Natürlich könnte man sich absprechen! ABER: mein Carport und der Schuppen wird ihm empfindlich die Sonne auf der Terrasse wegnehmen. Max: Ja, ich werde mich mit dem Bauamt mal auseinandersetzen. Schade, ich dachte ich komme um das Beamtendeutsch herum Editkalle1: Danke für den Hinweis, da es den Schuppen nicht in genau 3x5 Meter gibt, werde ich den Abstand waren MÜSSEN. Einen individuell gezimmerten Schuppen der genau passt, möchte ich nicht, da das zu teuer wird.DANKE!Melde mich, sobald ich mehr weiss!GrussHolger bearbeitet 14. Juli 2005 von Holger Zitieren
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