gymarcy 0 Geschrieben 20. September 2019 Geschrieben 20. September 2019 Hallo, in unserem Bebauungsplan wird die Traufhöhe wie folgt definiert: Die Traufhöhe wird definiert als Schnittpunkt der äußeren Wandhaut mit der Oberkante der Dacheindeckung. Als Bezugshöhe wird die Achse der erschließenden Straße in Grundstücksmitte festgelegt. Der zulässigen Traufhöhe (TH max): 6,50 m nördlich und 5,00 m südlich der Straße bestimmt. Bei Bestimmung der Dachform steht folgender Text: Bei der Errichtung von gegeneinander versetzten Pultdächern ist ein Abstand von mindestens 0,80m zwischen den beiden Firstlinien (Oberkante der Dacheindeckung) einzuhalten. Gegenüberliegende Dachseiten sind mit der gleichen Dachneigung zu errichten. Ist dann die Traufhöhe in unserem Fall gleich Firstlinie? Zitieren
Funke 191 Geschrieben 20. September 2019 Geschrieben 20. September 2019 (bearbeitet) Tante Google fragen https://www.bing.com/images/search?view=detailV2&id=4151C9A36F7B5B11EA00EC143883F004555A6CCD&thid=OIP.w1zJJKqZu3Hf3V0QsYBhBwHaEA&mediaurl=http%3A%2F%2Fdocplayer.org%2Fdocs-images%2F69%2F60131450%2Fimages%2F4-1.jpg&exph=553&expw=1023&q=traufhöhe&selectedindex=0&ajaxhist=0&vt=0&eim=0,1 https://www.tauber-hausbau.de/versetztes-pultdach.html bearbeitet 20. September 2019 von Funke Zitieren
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