Form 8A 246 Geschrieben 19. Februar 2019 Geschrieben 19. Februar 2019 Liebe Kollegen, erst mal locker durch die Hose atmen, einen Gang runterschalten und dann mal scharf nachdenken. Beim geposteten Foto scheint es sich um einen Bescheid über eine Bauvoranfrage zu handeln. Wenn diese positiv beschieden wurde kann ein Bauantrag gestellt werden, da es sich - aufgrund der dargestellten Maße und entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnungen - durchaus um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handeln könnte. Den Bauantrag darf nur jemand stellen der die sogenannte Bauvorlageberichtigung hat, also i.d.R. Architekten oder entsprechend qualifizierte Ingenieure. Wenn dann die Baugenehmigung erteilt wurde darf ich noch lange nicht anfangen zu bauen denn hierfür brauche ich die Baufreigabe - im Volksmund auch roter Punkt genannt. Um diesen roten Punkt zu erhalten muss ich eine statische Berechnung des Gebäudes, eine Wärmeschutzberechnung (falls das Häuschen beheizt wird), und eine Bauleitererklärung beim Bauamt einreichen. Falls das Häuschen aufgrund der obigen Erläuterungen nun unter die Genehmigungspflicht der zuständigen LBO fallen sollte heißt das jetzt für den Andihagen, entspannen und abwarten welche Wandstärken, Ringankerabmessungen, Abmessungen der Dachsparren etc. pp. der Statiker ermittelt und so wird es dann (hoffentlich) auch gebaut. 1 Zitieren
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