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ARBEITSKAMPF ABGEBLASEN - Bau einigt sich im Tarifstreit

Dem krisengeplagten Baugewerbe bleiben Streiks erspart. Arbeitgeber und die IG Bau einigten sich am frühen Morgen in der achten Verhandlungsrunde auf einen neuen Tarifvertrag für die etwa 800.000 Beschäftigten. Unter anderem vereinbarten die Parteien längere Arbeitszeiten.

Wiesbaden - Sprecher beider Seiten bestätigten die Einigung. Bauarbeiter im Westen erhalten von September 2005 bis März 2006 sieben Einmalzahlungen von je 30 Euro. Die Löhne und Gehälter werden in den alten Bundesländern zum 1. April 2006 um ein Prozent erhöht. Der Tarifvertrag gilt für ein Jahr. Die IG Bau war im Juni 2004 erstmals ohne Lohnforderung in die Tarifrunde gegangen, um eine Beschäftigungssicherung zu erreichen.

Vereinbart wurden im Gegenzug längere Arbeitszeiten. Von Januar 2006 an gilt für alle Beschäftigten die 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich. Bislang waren 39 Stunden pro Woche die Regel. Nach Angaben der Arbeitgeber sinken die Lohnkos-ten dadurch im Schnitt um 2,5 Prozent.

Der Tarifvertrag über Mindestlöhne wurde um zwei Jahre bis August 2008 fortge-schrieben, damit er noch vor einem möglichen Regierungswechsel im Herbst für all-gemein verbindlich erklärt werden kann. Alle vier Mindestlöhne am Bau werden vom 1. September an um je 1,7 Prozent gesenkt. In den beiden folgenden Jahren gibt es jeweils zum 1. September eine Erhöhung um 0,10 Euro.

Ein neues Leistungslohnsystem wurde vereinbart, das nicht nur besonders gute Ar-beit belohnt, sondern bei mangelhafter Arbeit auch Abzüge vom Monatslohn zulässt.

Zudem vereinbarten die Tarifparteien, ganzjährige Beschäftigung zu fördern. So wol-len sie die Schlechtwettergeldregelung ablösen. Mit der Jahresarbeitszeit will die IG Bau verhindern, dass arbeitslose Bauarbeiter im Winter nur noch das niedrige Ar-beitslosengeld II bekommen. Die Arbeitgeber sollen künftig Kurzarbeitergeld bean-tragen können, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. "Dies nimmt jeden ökonomi-schen Grund, im Winter zu kündigen", sagte IG-BAU-Sprecher Michael Knoche. Da der Gesetzgeber dem zustimmen muss, sei dieser Punkt mit dem Wirtschaftsministe-rium vorgeklärt worden.

Die Bundestarifkommission der IG Bau kommt morgen in Frankfurt zusammen, um die Einigung zu bewerten. Bei den Arbeitgebern müssen alle Mitgliedsverbände zustimmen, damit der neue Tarifvertrag in Kraft treten kann. Fünf Verbände hatten dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes das Verhandlungsmandat entzogen.


Ein umfangreiches Tarifpaket konnte vereinbart werden.
Es gibt eine lange Erklärungsfrist bis zum 29. Juli 2005.
Die Eckpunkte sind:
Einkommensverbesserung / 40-Stunden-Woche / Absicherung des Mindestloh-nes in Ost und West bis 2008 / Lösung zum witterungsbedingten Arbeitsausfall im Winter in greifbarer Nähe.

Die Tarifvertragsparteien des Bauhauptgewerbes haben am 20. und 21. Juni 2005 nach 22-stündiger Tarifverhandlung bis zum 21.06.2005, 7.00 Uhr morgens, ein um-fangreiches Tarifpaket mit vielfältigen Einzellösungen vereinbart.
Im Rahmen dieser entscheidenden Tarifverhandlung war der Verhandlungsabbruch mehrmals in greifbarer Nähe. Damit wäre aber die Tariflandschaft für den Flächenta-rifvertrag im Bauhauptgewerbe zerstört worden mit allen sich daraus ergebenden Problemen für die Bauwirtschaft sowie die IG BAU.
Eine breite Diskussion in der Mitgliedschaft und in den Betrieben ist in den nächsten Wochen notwendig, da allen Beteiligten in den Verhandlungskommissionen klar ist, dass dieses Ergebnis ein letzter Versuch zur Erhaltung des Flächentarifvertrages auf Bundesebene darstellt.
Die lange Erklärungsfrist bis zum 29. Juli 2005 soll dazu dienen, dass die Arbeitge-berlandesverbände, die der zentralen Arbeitgeberverhandlungskommission das Mandat entzogen haben, wieder mit ins Boot der bundesweiten Flächentarifverträge einsteigen können.
Im Tarifergebnis sind unsere intensiven Bemühungen, der aktuellen politischen Entwicklung in Deutschland und den Auswirkungen auf die Tarifpolitik im Bauhauptgewerbe Rechnung zu tragen, zum großen Teil erreicht. Als Antwort auf die befürchtete Neuausrichtung der politischen Mehrheiten im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung mit einer deutlich veränderten Einstellung zur Allgemeinverbind-lichkeitserklärung von Mindestlöhnen haben wir im Ergebnis erreicht, dass die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne in Ost und West bis zum 31.08.2008 gesichert sind.

Durch die Hartz-Gesetzgebung sind einige Veränderungen für die nicht ganzjährig Beschäftigen eingetreten. Dem wollen wir uns mit einem neuen Modell zur Absiche-rung von Einkommen im Winterzeitraum entgegenstellen.

Die nun über ein Jahr von Arbeitgeberseite vorgetragenen ultimativen Forderungen nach drei Stunden Arbeitszeitverlängerung mit Öffnungsklausel und einer Nullrunde bei den Einkommen konnten abgewehrt werden.

Um den Flächentarifvertrag auf Bundesebene zu erhalten haben wir der Wiederein-führung der 40-Stundenwoche zugestimmt.

Der BRTV und RTV konnte um ein Jahr bis zum 31.12.2007 verlängert werden, nur die Arbeitszeit wird neu geregelt und die Ausgleichsbeträge für das Urlaubsverfahren sollen entfallen.

Alle beabsichtigten Eingriffe der Arbeitgeberseite in Urlaub und das zusätzliche Ur-laubsgeld konnten abgewehrt werden.

Der Lohnausgleich wird in eine neue Winterbeschäftigungsregelung integriert.
Der Rahmentarifvertrag zum Leistungslohn wird neu formuliert.
Bei den Löhnen von Putz- und Stuckbeschäftigten, die unter den Geltungsbereich des BRTV fallen, haben wir Neuregelungen getroffen, um die Konkurrenzsituation zum Malerhandwerk etwas zu entschärfen.
Eine erste größere Information wird in der Tarifkommission des Baugewerbes erfol-gen. Danach werden die Tarifvertragstexte in den nächsten Tagen genau entwickelt und formuliert, sodass sie euch jeweils nach Formulierung zugeschickt werden. Wei-tere Argumentationshilfen werden wir euch in den nächsten Wochen ebenfalls zu-schicken.

Die Eckpunkte des Tarifvorschlages sind:
1. Veränderung und Verlängerung der Mindestlöhne
Die 4 Mindestlöhne im Baugewerbe bleiben erhalten. Sie werden zunächst abge-senkt, in Stufen wieder erhöht und sind bis 31.08.2008 wie folgt festgelegt:

01.09.2005 bis 31.08.2006
Lohngruppe GTL West in € GTL Ost in €
LG 2 12,30 9,80
LG 1 10,20 8,80

01.09.2006 bis 31.08.2007
Lohngruppe GTL West in € GTL Ost in €
LG 2 12,40 9,90
LG 1 10,30 8,90

01.09.2007 bis 31.08.2008
Lohngruppe GTL West in € GTL Ost in €
LG 2 12,50 10,00
LG 1 10,40 9,00

2. Einkommenserhöhungen
Gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in Westdeutschland: Von September 2005 bis März 2006 jeweils 7 monatliche Einmalzahlungen/Festbeträge in Höhe von 30,00 € (Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig). Zum 1. April 2006 bis zum 31.03.2007 werden die Löhne und Gehälter um 1 % erhöht.

3. Arbeitszeit
Ab 1. Januar 2006 gilt eine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche.
Bei gewerblichen Arbeitnehmern erfolgt eine Absenkung des Stundenlohnes um den Faktor einer unbezahlten Arbeitsstunde, Gehalt und Ausbildungsvergütung bleiben unverändert.
Es werden 35 Wochen mit 41 Stunden und 17 Wochen mit 38 Stunden als Arbeits-zeit festgelegt. Der Monatslohn beträgt 7 x 180 GTL im Sommer sowie 5 x 164 GTL im Winter.

4. BRTV / RTV
Die Rahmenverträge werden bis zum 31.12. 2007 verlängert. Dafür entfallen die Ausgleichsbeträge beim Urlaub.

5. Neuregelung Winterbauförderung/ganzjährige Beschäftigung/TV Lohnausgleich
Zum 1. Januar soll eine Neuregelung der Winterbauförderung vorgenommen und damit wichtige Schritte in Richtung einer ganzjährigen Beschäftigung getan werden. Hierzu liegen Eckpunkte und Entwürfe vor, die in den wesentlichen Teilen bereits in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erstellt wur-den. Schwerpunkt ist die Einführung eines saisonalen KUG für die Zeit von Dezem-ber bis März.
In diesem Zusammenhang entfällt der TV Lohnausgleich. Der 24. und 31.12. sind, wenn keine Stunden im Arbeitszeitkonto vorhanden sind, mit Urlaub abzugelten. Sollte keine neue Winterregelung zustande kommen, so ist der 24.12. bezahlt frei.

6. Lohn für Malertätigkeiten / Gewerbekonkurrenz
In den Lohntarifverträgen des Baugewerbes werden für Betriebe des Stuck-, Putz- und Trockenbaugewerbes nach dem Geltungsbereich des BRTV aufgrund der Kon-kurrenzsituation zu Malerbetrieben besondere (Maler-)löhne in einigen Lohngruppen eingeführt. Dies betrifft die LG 3 und die LG 4. Ansonsten gelten die Bautariflöhne bzw. –mindestlöhne

7. Leistungslohn
Es wird ein neuer RTV Leistungslohn vereinbart. Neben einigen Neuerungen für Ar-beiten im Leistungslohn gilt auch eine Regelung, nach der für die über die Leitungs-vereinbarung hinaus mehr benötigten Stunden ein Lohnabschlag vorgenommen werden kann. Eine Verknüpfung mit dem Arbeitszeitkonto findet nicht statt.

8. Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Tarifergebnisses.
Der ganze Tarifvorschlag kommt nur zustande wenn die Länder, die dem Zentralver-band des Deutschen Baugewerbes das Mandat für Entgeltverhandlungen entzogen haben, ihre Zustimmung zu allen getroffenen Vereinbarungen (auch Lohnerhöhung) geben.
Außerdem: Wird keine Rechtsverordnung für die Mindestlöhne erlassen, so kommt der Tarifabschluss ebenfalls nicht zustande. Es würden dann die bisherigen Mindest-löhne weiter gelten – allerdings nur bis 31.08.2006!

9. Weiterer Ablauf
Der TV Mindestlohn wird aktuell formuliert und sogleich beim BMWA eingereicht.
Die anderen Tarifverträge und Vereinbarungen werden ebenfalls kurzfristig formu-liert.

Es ist eine Erklärungsfrist bis zum 29. Juli 2005 vereinbart.

Demnächst weitere Erklärungen

Rudi

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