Form 8A 245 Geschrieben 27. Dezember 2017 Geschrieben 27. Dezember 2017 In erster Linie erwarten die Kommunen sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen aus ihren Gewerbegebieten. Grundsätzlich sehen es deshalb die Städte und Gemeinden nicht so gerne wenn auf ihren teuer erschlossenen und quasi "subventionierten" Gewerbeflächen sich Privatleute ihr Häusel bauen weil der Boden so günstig ist. In der Vergangenheit wurde dies - je nach Gemeinde - geduldet, inzwischen meistens unterbunden. Nicht zuletzt wegen der Probleme hinsichtlich der zulässigen Lärmemissionen und des (LKW) Verkehrsaufkommens was dann im Nachhinein zu Streitereien führt. Man stelle sich die Lebensqualität des Webentwicklers vor, neben dessen Häuschen mit integriertem Büro sich ein lärmintensiver Gewerbe- oder gar Produktionsbetrieb ansiedelt, dessen Lärmemissionen sich jedoch im Rahmen des rechtsgültigen B-Planes und der TA Lärm bewegen...und wer kauft schon für gutes Geld so ein individuelles Objekt mit einem lärmenden Nachbarn, wenn es denn verkauft werden muss? Eine Lösung könnte der Erweb eines entsprechenden Baugeländes in einem Mischgebiet sein. Hier liegen die zulässigen Lärmemissionen unter denen des Gewerbegebietes. Die oben angesprochenen Kitas kann man dort finden, genauso wie Arztpraxen oder andere Dienstleister, die eher im Office tätig sind. In § 6 BauNVO heißt es dazu: Zitat (1) Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. (2) Zulässig sind 1.Wohngebäude, 2.Geschäfts- und Bürogebäude, 3.Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 4.sonstige Gewerbebetriebe, 5.Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, 6.Gartenbaubetriebe, 7.Tankstellen, 8.Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. (3) Ausnahmsweise können Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 außerhalb der in Absatz 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebiets zugelassen werden. Zitieren
Peter&Nicole 296 Geschrieben 29. Dezember 2017 Geschrieben 29. Dezember 2017 (bearbeitet) Hallo, na da hat aber einer eine Diskussion losgetreten. Aber im Grundsatz gilt immer, sowas sollte jeder für sich selbst entscheiden. Richtig ist, dass die Regeln im Einzelnen abweichen können; aus dem Grund ist immer wichtig, sich vor Ort kundig zu machen. Wir können nur von unserm Fall sprechen und da ist das zusammen Arbeiten und Wohnen gut möglich und auch kein Einzelfall. Dass mann sich im Gewerbegebiet befindet, merkt man in unserem Fall fast gar nicht; keine lärmenden Nachbarn, keine ständig ankommende und abfahrende Autos und am Wochenende eine himmlische Ruhe - da bewegt sich gar nichts. Mal zum schluss ein Blick von unserer Terrasse..... :-) bearbeitet 29. Dezember 2017 von Peter&Nicole Fehler 2 Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.