suwiesu 30 Geschrieben 31. Oktober 2017 Geschrieben 31. Oktober 2017 Wie kann er am 23.12.16 fertig gewesen sein sollen wenn die Firma erst am 13.4.17 Gegründet und am 14.4.17 eingetragen wurde? Wenn hier schon die UG pauschal schlecht gemacht wird, die nichts anderes als eine GMBH ist, dann bitte die Handelsregistermeldungen auch richtig lesen. Auch bei der GMBH müssen die 25.000 Euro Stammkapital nicht irgendwo rumliegen. Denke das hat vielleicht eine von 100. Zitieren
Japan-Bagger 125 Geschrieben 1. November 2017 Geschrieben 1. November 2017 Seltsame Sichtweise. Eine UG ist haftungsbeschränkt wie eine GmbH auch. Nur reichen hier 5000,00 als Stammkapital. Bei einer GmbH müssen dies 25.000,00 sein, was auch nicht gerade viel ist. Wer sagt denn, dass das Geld "rumliegen" muss. Es muss vielmehr als Haftungskapital vorhanden sein. D.h. bei Gründung eingezahlt worden sein. Eine UG mit 5000,00 ist keine Gesellschaftsform, bei der man als Bauherr ruhig schlafen sollte. Das Ergebnis sieht man ja hier. Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 1. November 2017 Geschrieben 1. November 2017 vor 17 Stunden, suwiesu schrieb: Wie kann er am 23.12.16 fertig gewesen sein sollen wenn die Firma erst am 13.4.17 Gegründet und am 14.4.17 eingetragen wurde? Ganz einfach: Die Firma wurde vor dem 13.04.17 gelöscht und unter neuer Anschrift an diesem Datum neu gegründet. Im Genre der "Bauherrenberater", "Baumanager" und "Handwerkervermittler" durchaus nicht ungewöhnlich... Die Rechtsform der UG mag zum Rasen mähen oder Hecken schneiden OK sein, für das "Baumanagement" ist die Haftungssumme jedoch viel zu gering, da sich ganz schnell Schadenssummen in fünf- oder sechsstelligen Höhen - schon bei kleineren Projekten - aufaddieren können. Ob dann eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist und greift ist fraglich, zumal bei der Risikoprüfung nach Antragstellung - wenn überhaupt einer gestellt wurde - sich sehr schnell offenbart ob der "Manager" über entsprechende Qualifikationen verfügt, so dass es zu einer Deckungszusage kommt. Im vorliegenden Fall dürfte der TE noch nicht einmal die Kosten der anwaltlichen Unterstützung erstattet bekommen, geschweige denn den entstandenen Schaden. "Money for Nothing..." frei nach einem Song der Dire Straits. Zitieren
Japan-Bagger 125 Geschrieben 1. November 2017 Geschrieben 1. November 2017 Ist leider wahr. Wohl dem, der für solche Fälle eine Rechtschutzvwrsicherung abgeschlossen hat. Sonst stimmt das mit dem Dire Straits Song...... Zitieren
SirDigger 2.270 Geschrieben 2. November 2017 Geschrieben 2. November 2017 Die Rechtschutz nutzt dir auch nix, wenn da nichts mehr zuholen ist. Solche Bauträger gibt es wie Sand am Meer, und immer wieder fallen Bauherren auf sie rein. Dem Geiz sei dank. Es kann nicht billig genug sein. Wenn ich deren Ausschreibungen/Prospekte sehe kann Ich mir mein Grinsen selten verkneifen. Immer schön die Qualitätswerbeschiene reiten, obwohl man davon lebt, eine möglichst billig eingekaufte Leistung, möglichst teuer zuverkaufen. Papier ist ja zum Glück geduldig, einer der lokalen hatte mal drin stehen "Wir waren gezwungen unsere eigene Bauabteilung zugründen, da die lokalen Handwerker unseren Qualitätsansprüchen nicht genügten" war dann eine englische Ltd.. mit Mitarbeitern von jenseits der Oder. Das die "lokalen Handwerker" einfach keinen Bock mehr auf den Stress mit miesen Plänen, und unfähiger Bauleitung, zu langen Zahlungszielen hatten... geschenkt. 1 Zitieren
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