Supergrobi 38 Geschrieben 13. Juni 2005 Geschrieben 13. Juni 2005 Hallo,wir sind im letzten Jahr in unser neues Haus eingezogen. Wir haben bei einem Bauträger gekauft und haben nun 5 Jahre Gewährleistung auf die Hütte. Bezieht sich das auch auf die Fernwärmeübergabestation? Ich habe heute ein "Wartungsangebot" von der Sanibude dafür bekommen, 115 € im Jahr für einmal Rohre angucken und Zähler polieren. Das wäre nötig, weil man sonst nur die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung auf die Heizung hätte. Stimmt das? Nicht, daß ich keine Wartung machen lassen möchte, es erscheint mir allerdings etwas teuer, für die wenigen Arbeiten, die da einmal jährlich gemacht werden sollen. Hier vor Ort bekomme ich die Wartung für ca. 75 €, so daß ich vermute, daß der Rest An- und Abreisekosten der Firma sind, diese kommen nähmlich von weit nördlich von Berlin und ich wohne am südlichen Rand der Stadt. Ich denke, die Heizung müßte doch Teil des Hauses sein und somit der 5jährigen Gewährleistung unterliegen. Schließlich kuckt der Elektriker auch nicht jedes Jahr den Hausanschlußkasten an...GrußJens Zitieren
Form 8A 246 Geschrieben 13. Juni 2005 Geschrieben 13. Juni 2005 Hallo,wir sind im letzten Jahr in unser neues Haus eingezogen. Wir haben bei einem Bauträger gekauft und haben nun 5 Jahre Gewährleistung auf die Hütte. Bezieht sich das auch auf die Fernwärmeübergabestation? ...Hallo Jens,der von Dir beschriebene Sachverhalt ist im Bauträgergeschäft durchaus üblich. So wird auf die Heizanlage oftmals nur Gewährleistung nach BGB gegeben wenn gleichzeitig ein Wartungvertrag z.B. mit einem Heizungsbauer abgeschlossen wird. Dies müsste aber im Exposé des Bauträgers und in Deinen Kaufunterlagen so beschrieben sein, um Bestandteil des Kaufvertrages zu werden.Interessant wäre zu wissen ob dieses Wartungsangebot von dem Installateur kommt der auch die Anlage montierte. Zitieren
Supergrobi 38 Geschrieben 13. Juni 2005 Autor Geschrieben 13. Juni 2005 Hallo Jens,der von Dir beschriebene Sachverhalt ist im Bauträgergeschäft durchaus üblich. So wird auf die Heizanlage oftmals nur Gewährleistung nach BGB gegeben wenn gleichzeitig ein Wartungvertrag z.B. mit einem Heizungsbauer abgeschlossen wird. Dies müsste aber im Exposé des Bauträgers und in Deinen Kaufunterlagen so beschrieben sein, um Bestandteil des Kaufvertrages zu werden.Interessant wäre zu wissen ob dieses Wartungsangebot von dem Installateur kommt der auch die Anlage montierte.←Ja, der Wartungsvertrag kommt vom Installatuer himself. In den Kaufunterlagen stand dergleichen, soweit ich mich erinnern kann, nichts drin. Werde sie heute abend nochmal studieren und dann das Ergebnis hier posten.GrußJens Zitieren
nico 5 Geschrieben 13. Juni 2005 Geschrieben 13. Juni 2005 Fakt ist das sich Reklamationen erleichtern lassen, wenn man nachweisen kann das ein Fachmann die regelmässige Wartung, Inspektion der Heizungsanlage durchgeführt hat. Es gibt verschiedene Bauteile in einer Heizung die auch manchmal verschiedene Garantielaufzeiten haben. Es kann von den gesetzlichen 2 Jahren bis zu 5 Jahre auf verschiedene Bauteile gehn Zitieren
Supergrobi 38 Geschrieben 13. Juni 2005 Autor Geschrieben 13. Juni 2005 Naja, eigentlich ist es hier ja eher eine juristische Frage. Wenn man vorher nicht darauf hinweist, daß es eine gesonderte Wartungspflicht gibt, fühle ich mich schon etwas über den Tisch gezogen, wenn man mir plötzlich einen Wartungsvertrag vorlegt (und für 75% Aufschlag sogar bei Störungen kommt, was in den 115 € Rohrputzpauschale nicht drin ist). Wenn nun der Installateur meint, er braucht eine jährliche Wartung, kann er diese gerne durchführen, ich werde ihn nicht daran hindern. Allerdings bin ich nicht bereit, mich auf diese Abzockmethoden einzulassen. Zumal es sich um eine Fernwärmestation handelt, die keinerlei Brennertechnik beinhaltet.GrußJens Zitieren
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