Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 36.949

Recommended Posts

Geschrieben

Tatsächlich hat er von einer Anzahlung garnichts gesagt. 

 

Allerdings war er am Telefon nicht sonderlich begeistert, als ich sagte, das ich den Bagger vor Ort gerne Probefahren und ausgiebig testen möchte. Er meinte, ist doch ein Video dabei und Holland wäre ja Risikogebiet, wenn ich einreisen würde, müsste ich zwei Wochen in Quarantäne. Ja ne, ist klar :D

 

Sieht nach einer soliden Maschine aus! Glaube allerdings, dass er für meine manchmal doch engeren Gegebenheiten und das zu befahrende Gelände etwas zu wuchtig und schwer ist. 

Außerdem kann ich den nicht ohne Sondergenehmigung auf der Straße verfahren zwecks Überbreite, oder?

Hab den mal in live bei einem Abbruch gesehen, das ist schon eine gewaltige Maschine. 

 

Jetzt hatte ich gestern einen wirklich schönen Volvo EW 160 D gefunden, mit ca. 8000h und Lehnhoff HS 10 Wechsler, würde ja in meinen Löffelbestand perfekt passen, für knapp 50.000€, der ist aber leider auch schon wieder weg.

Der Markt ist im Moment echt am explodieren. 🤔

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

Geschrieben (bearbeitet)

...du brauchst für die Straßenfahrt mit einem Mobilbagger immer Ausnahmegenehmigungen... Überbreite (Breitspur 2,75m) & Übergewicht wirken sich lediglich darauf aus, dass die Genehmigungszeiträume kürzer sind.

 

Du benötigst von der Oberen Verkehrsbehörde / Regierung eine Ausnahmegenehmigung gem. §70 StVZO (regulär gültig für ca. 12 Jahre) und von der zuständigen (örtlichen) Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gem. §29 StVO wegen der Sichtfeldeinschränung... als ich die das letzte Mal beantrag hab, hab ich die für ca. 6 Jahre bekommen und ca. 60,-€ an Gebühren bezahlt.

In der Ausnahmegenehmigung gem. §70 StVZO steht als Bedingung drin, dass du auch noch eine Ausnahmegenehmigung gem. §29 StVO z.B. für die Überbreite und / oder Übergewicht brauchst... die bekommst du immer für 1 Jahr - hab ich (abgesprochen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde), wie auch die Ausnahmegenehmigungen für die LKWs übers VEMAGS (klick) gemacht.

Teilweise ist die (erste) Genehmigung gem. §29 auch schon in der Genehmigung gem. §70 inkludiert.

Hier mal so eine Genehmigung vom Regierungspräsidium Tübingen, wie sie z.B. von Liebherr für einen A920 (Breitspur 2,75m + 20 Tonnen ergo "Übergewicht") mitgeliefert wird... die muß nur fürs jeweilige Bundesland umgeschrieben werden... dazu hab ich die Genehmigung einfach als PDF per mail an die Regierung der Oberpfalz geschickt und nach ein paar Wochen einen Bescheid vorab per Fax, aber auch nochmal in Orginal bekommen... Kosten 25,-€.

1596328840_AusnahmegenehmigungLHA920Seite1_Muster.thumb.jpg.f88e7a111412032bf85d8bde1ca23d09.jpg1202704810_AusnahmegenehmigungLHA920Seite2_Muster.thumb.jpg.ced8d6c8db99000648c99c5258fbd53d.jpg366615230_AusnahmegenehmigungLHA920Seite3_Muster.thumb.jpg.d00f7858e55f91ddcd217df9d13a1078.jpg472146072_AusnahmegenehmigungLHA920Seite4_Muster.thumb.jpg.2615d874cceda7de3b75e630a2d5c2a4.jpg

 

Für einen Bagger mit passendem Gewicht und einer maximalen Breite von 2,55m brauchst du den §70 StVZO von der Regierung (i.d.Regel vom Hersteller mitgeliefert, ggf. fürs jeweilige Bundesland umschreiben lassen (Zustimmung der jeweiligen Regierung einholen) und bei Ablauf von der jeweiligen Regierungsbehörde verlängern lassen).

Die Genehmigung nach §29 StVO ist in dem Fall meist in der Genehmigung gem. §70 enthalten... wenn nicht holt man sich diese von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde... Gültigkeistdauer in dem Fall meist mehrere Jahre (und nicht jährlich).

Außerdem brauchst du noch eine Genehmigung gem. §29 StVO wegen der Sichtfeldeinschränkung... die bekommst du ebenfalls von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde... Gültigkeitsdauer, wie oben schon erwähnt ca. 6 Jahre.

 

So meine Erfahrungen mit der Regierung der Oberpfalz ( ausnahmegenehmigung70@reg-opf.bayern.de ) und unserer örtlichen Straßenverkehrbehörde / Zulassungsstelle.

PS: ... bei einem Neubagger müssen die Papiere (Allgemeine Betriebserlaubnis)... der Schrieb / die benötigten Gutachten werden vom Hersteller mitgeliefert von der Zulassungsstelle fertig ausgefüllt (Eintrag Halter) und abgestempelt werden, wodurch die Betrieberlaubnis als erteilt gilt.

bearbeitet von Aka
Geschrieben
Zitat

ass er für meine manchmal doch engeren Gegebenheiten und das zu befahrende Gelände etwas zu wuchtig und schwer ist. 

Gut für die nasse Wiese ist das nichts, das ist eh kein Mobilbagger, aber mein Credo ist

Ich kann mit einer großen Maschine auch kleine Sachen wirtschaftlich erledigen,

aber ich kann nicht mit einer kleinen Maschine große Aufträge wirtschaftlich erledigen.

 

 

 

 

  • 4 months later...
Geschrieben

Möchte das Thema aus gegebenem Anlass nochmal aufrollen. Hatten unseren Zeppelin ZM 13 damals nochmal fit gemacht und er hat wieder einige Baustellen hinter sich. 

Nur leider fängt er immer mehr und mehr an zu schwächeln, sodass ich eigentlich die Verkaufsseiten immer regelmäßig am durchforsten bin. 

Ich habe jetzt Angebote von zwei verschiedenen Mobilbaggern vorliegen. Möchten uns in den nächsten Tage gerne beide anschauen fahren, sofern sie dann noch nicht verkauft sind, das Pech hatte ich nämlich leider schon öfters, da es bei uns mit den Besichtigungen nicht immer so spontan klappt.

 

Wollte mich aber im Voraus mal erkundigen, was ihr von den beiden Modellen haltet und welcher für euch der bessere ist bzw. wie da die Vor- u. Nachteile der beiden Modelle gegeneinander betrachtet sind.

 

Es geht um folgende zwei:

 

- Doosan DX 160 W

- Hitachi ZX 145 W

 

Beide sind Baujahr 2013 und machen optisch einen vergleichbaren Eindruck. Von der Stundenzahl liegen beide um die 6000. Der Hitachi hat knappe 1000 Stunden weniger drauf als der Doosan. Beide haben Verstellausleger, Proportionale Steuerung der Anbauwerkzeuge und den 2500mm Stiel drauf. Preislich ist der Hitachi ca. 6000€ teurer als der Doosan. Relativiert das die 1000 Betriebsstunden weniger?

 

Mich interessiert unter anderem die Standsicherheit des Hitachi, da der ja ein Kurzheck ist. Fällt es schwer ins Gewicht, oder kann man das ganze vernachlässigen? Ist ein Kurzheck im Wartungsaspekt ein entscheidender Nachteil? Wartungen sollen größtenteils selbst durchgeführt werden. Ein großer Teil der Arbeiten wird der Baugrubenaushub sein, wo auch ein Sattel beladen werden muss. Weitere Arbeiten sind Geländemodellierungen, Planums herstellen und sonstige Baggerarbeiten, vielleicht auch irgendwann mal einen kleineren Abbruch. 

Wie siehts in Punkto Fahrgefühl, Standsicherheit, Bedienkonzept, Grabreichweite usw. bei den beiden aus? Die älteren Doosan hatten den Fahrrichtungswechsler am Lenkstockhebel? Habe ich das richtig in Erinnerung? Das wäre für mich schon mal ein potentieller Nachteil, da beim Fahren doch oft die Hände beide am Joystick sind. Bin ich zumindest von unserem ZM 13 so gewohnt, da er ja eine Pedalwippe für Vor- u. Rückwärtsfahrt hat. Vielleicht kennt sogar einer noch den ZM 13 und kann gezielt hier die Vor- u. Nachteile der Modelle oben mit dem ZM vergleichen. 

Was auch ein wichtiger Aspekt für uns ist, sind die Ersatzteilpreise bzw. Verfügbarkeit. Wer hat da die Nase vorn?

 

Desweiteren gibt es Schwachpunkte bei den beiden, wo man bei der Besichtigung ein besonderes Auge drauf halten sollte?

 

Würde mich über jegliche Anregungen, Tipps und Hilfestellungen sehr freuen :) 

Geschrieben

Hallo,

wie haben zufälligerweise beide Maschinen im Einsatz. Der ZX 145 ist absolut zuverlässig, macht war er soll. Natürlich hat er nicht die Standfestigkeit wie der DX, aber das kann man fast vernachlässigen. Der DX ist ja eigentlich ein bisschen schwerer/größer. Bei der Reichweite ist der DX wohl ein bisschen besser, kommt aber grundsätzlich auf den verbauten Stiel an. Einfach mal ausprobieren. Bedienung ist bei beiden ähnlich, wie haben den Fahrtrichtungsschalter am Joystick, bei den älteren war er noch am Lenkstock, kommt auf die Serie an. Schildbedienung ist halt bei Hitachi nach wie vor der etwas lange Hebel rechts vom rechten Joystick. 
Der Zugang zu den Wartungspunkten ist natürlich beim ZX etwas beengter, aber nicht irgendwie kritisch. Kommt auch drauf an, ob er zwei Staukästen hat. Beim DX ist das alles natürlich freier und offener usw. Auch was Drehwerk usw angeht. Und er bietet viel mehr Staumöglichkeiten, und auch hier schauen, ob er das zweite Staufach hat. Er punktet aus meiner Sicht auch mit dem Sechsender. 
Also ICH könnte Dir von keinem abraten, würde mich aber für den ZX entscheiden, aufgrund des Kurzhecks und der Zuverlässigkeit. 

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...