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Berlin/Erfurt, 26.01.2017 - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 25.01.2017 in zwei Verfahren entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe der Jahre 2012 und 2013 unwirksam sind (10 ABR 34/15 und 10 ABR 43/15). Diese hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen.


Bauforum24 Artikel (26.07.2016): Baugewerbe fordert Meisterpflicht


Die Entscheidungen haben zur Folge, dass im maßgeblichen Zeitraum nur für tarifgebundene Arbeitgeber eine Beitragspflicht zu den Sozialkassen des Baugewerbes bestand. Andere Arbeitgeber der Baubranche wären nicht verpflichtet gewesen, für diesen Zeitraum Beiträge zu leisten. Die heutigen Beschlüsse betreffen bis zu 50.000 Betriebe mit bis zu 1,6 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern....


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