Gast Alwin Geschrieben 15. April 2008 Geschrieben 15. April 2008 Möchte mal was zu rechtlichen Seite dieser wunderschönen und ULTRAPRAKTISCHEN Mobilbaukranen sagen:In Österreich ist der Führerschein C/E für den Strassenbetrieb nötig, für den Kranbetrieb ist der TDK-Schein nötig, ob jetzt für den aufbau der Mobilkranschein fällig ist oder nur eine Schulung, das kann ich nicht beantworten, werde aber morgen das Thema am Arbeitsinspektorat (bei mir um´s Eck..) abklären.In der Schweiz ist die Sache so. Neben dem Führerschein für diese Fahrzeugklasse ist unbedingt der Kranschein Kat. B (Turmkranschein) nötig, um den Kran bedienen zu dürfen. Um den Kran auch aufstellen zu dürfen, muß der Kranschein Kat. A auch noch vorhanden sein...........................Also 2 Kranscheine für 1 Gerät.Jetzt würde mich (@Jerno) die rechtliche Lage in den Hauptabnahmeländern wie Holland und Belgien interessieren..... Sprich welche Scheine oder speziellen Ausbildungen sind neben dem Führerschein für diese Fahrzeugklasse nötig???? Zitieren
Jerno 73 Geschrieben 7. Juni 2008 Geschrieben 7. Juni 2008 Unser Sk1265-AT6 , und auf der hintergrund ein BPR auf raupenunterwagen........ Zitieren
Jerno 73 Geschrieben 17. Juni 2008 Geschrieben 17. Juni 2008 Hallo zusammen,Heute und morgen fahre ich auf ein Spierings 488-AT4, in Heerhugowaard Holland...Mein MK ist in service unterhalt...Hier der bilders. Zitieren
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