Schlust 0 Geschrieben 26. Mai 2016 Share Geschrieben 26. Mai 2016 Hallo, habe vor einen Minibagger zu kaufen.Soweit ist auch alles abgewickelt aber da ich den Bagger Privat kaufe gibt es dann auch keine Rechnung. Gibt es irgenetwas wichtiges zu beachten was in dem Kaufvertrag drin stehen muss? Und kann ich ein Kaufvertrag von Mobile nehmen der eigentlich für Kraftfahrzeuge ist? Oder habt ihr Vordrucke oder so was in der Art? Vielen Dank! Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
mada 89 Geschrieben 26. Mai 2016 Share Geschrieben 26. Mai 2016 Hallo Schlust, ich würde in einen Kaufvertrag immer alle wichtigen Sachen die für mich wichtig wären mit aufnehmen. Das wäre zum Bsp. das Zubehör, die Einsatzstunden, der optische und technische Zustand soweit man ihn beurteilen kann, schon irgendwelche Schäden. Dann kommt es aber auch drauf an von wem du den Bagger kaufst, ob du irgendwie Gewährleistung oder Reparaturen bekommst oder auch Sachen wegen der Bezahlung/Finanzierung. Aber das wird wohl auch jeder unterschiedlich handhaben. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Schlust 0 Geschrieben 26. Mai 2016 Autor Share Geschrieben 26. Mai 2016 Okay, danke für die Antwort. Giebt es denn irgendwelche Rechtlichen sachen die man beachten muss oder reicht es wenn ich ein Kaufvertrag Selber schreibe mit Name, Anschrift,Seriennummer, Baggertyp und so? Hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Danke! Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
Reimund.g 130 Geschrieben 26. Mai 2016 Share Geschrieben 26. Mai 2016 salü schlust Und bitte beachte WICHTIG kontrolliere ob die Maschine nicht geklaut ist wenn ein vertrag würde ich ein Landmaschinen kaufvertrag nehmen und mache dir eine Checkliste auf was du achten must l.g aus der schweiz R.G Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
ZX250 104 Geschrieben 27. Mai 2016 Share Geschrieben 27. Mai 2016 Das sollte dir der Verkäufer auf jeden Fall unterschreiben bzw. schriftlich erklären: "Der Vertragsgegenstand ist frei von Rechten Dritter" und sine ursprüngliche Einkaufsrechnung dazu geben. Zitieren Link to comment Auf anderen Seiten teilen Teilen...
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