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Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich sitze aktuell über der Erstellung einer Mietparkpreisliste und stelle mir nun die Frage ob ich die Emissionswerte bei Elektrowerkzeugen angeben muss, falls ja in welcher Verordnung bzw. welchem Gesetz ist dies geregelt und aufgeführt. Desweiteren wäre es auch ganz nützlich das Ganze für Baumaschinen und Co. zu wissen.

Kennst sich hier jemand damit aus?

Vorab vielen Dank für Eure Kommentare und die Unterstützung!

 

Beste Grüße

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Geschrieben

Steht bei den üblichen verdächtigen ala HKL/Boels/Zeppelin sowas drin? Nein? Also...

Geschrieben

Ich bin doch bzw. endlich fündig geworden.

Falls ich noch was im Bezug auf Baumaschinen finden werde, werde ich es ebenfalls hier posten um zu helfen.

Laut MaschinenRL 2006/42/EG, Anhang I  müssen sämtliche Unterlagen, in denen Elektrowerkzeuge mit technischen Leistungsdaten beschrieben werden, mit den entsprechenden Emissionswerten abgebildet werden. 

Häufig gestellte Fragen & Antworten darauf:

1.       Was sagen diese Werte aus?

Schalldruck-pegel LPA dB(A)

Schallleistungs-pegel LWA dB(A)

K dB(A)

Die Schallleistung ist die pro Sekunde von der Schallquelle ständig abgegebene Schallenergie. Eine Schallquelle hat eine konstante Schallleistung, die sich nicht ändert, wenn sie in eine andere Raumumgebung abstrahlt (emittiert).
Die Schallleistung ist eine theoretische Größe, die nicht messbar ist. Sie wird berechnet und in Watt angegeben und als Schallleistungspegel LWA in dB.
Eine Schallquelle erzeugt Schallleistung und diese erzeugt Schalldruckschwankungen in der Luft. Die Schallleistung ist dafür die raum- und entfernungsunabhängige Ursache, während der Schalldruck die entfernungsabhängige Wirkung ist.

Der Unsicherheitsfaktor K gibt in Verbindung mit der Standardunsicherheit (abhängig vom Testgerät, Ergebnisstreuung) den genaueren Wertebereich der Schallpegel an.

2.       Muss dies in jedes Prospekt, Flyer, Katalog auch wenn dieser an andere Händler geht oder nur in diese die zum Endkunden / Handwerker gehen.

Es geht um Endkundenkommunikation. Auch wenn der Katalog an andere Händler geht, wird der Katalog dann trotzdem an einen Endkunden gehen – folglich bedarf es auch hier der Zurverfügungstellung der Daten.

 

3.    Ab wann muss der Handel dies Abdrucken?

Ab sofort

 

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